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Landesverband Nordrhein-Westfalen
20.05.2013  
 
< Castortransport 2010
17.11.10 14:11 Alter: 3 Jahr(e)
Kategorie: News

Landespersonalvertretungsgesetz

Neues LPVG soll noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden!


Die Landesregierung möchte noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf zu einem neuen Landespersonalvertretungsgesetz vorlegen und setzt damit einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um.

Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus:  „Die letzte Novellierung des LPVG hat uns viele Mitbestimmungsrechte gekostet. Die Praxis hat gezeigt, dass so eine ordentliche Arbeit der Personalräte nicht mehr stattfinden kann. NRW muss wieder führend in Arbeitnehmerfragen und die Mitbestimmungstatbestände müssen wieder auf den vorherigen Stand zurückgeführt werden.Aber nicht alles aus der letzten Novellierung war schlecht. Das Vorstandsprinzip mit den daraus resultierenden Freistellungen und dem Minderheitenschutz der Gruppen muss unangetastet bleiben. Aufgrund vielfacher Aufgaben wäre auch eine Freistellung der Mitglieder des PHPR denkbar. Personalratsvorsitzende benötigen im ganzen Land NRW eine volle Freistellung zur Aufgabenerfüllung nach dem LPVG.Das LPVG muss nun ordentlich überarbeitet und zukunftstauglich werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit.“ Es gibt nun eine gute Chance, um einen breiten Konsens – getragen von allen Gewerkschaften und deren Dachverbänden – zu erreichen.Diese Chance sollte nicht aus eigennützigem Kalkül vergeben werden.  Der DBB NRW hat dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt und dem Ministerium übergeben. Auch wir als DPolG beteiligen uns mit unseren Vorschlägen an der Novellierung und dem folgenden Anhörungs- und Gesetzgebungsverfahren.


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