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Elektronische Fußfesseln zur Überwachung von Schwerverbrechern nicht geeignet
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt die Einrichtung einer Zentralstelle in Hessen zur Überwachung elektronischer Fußfesseln ab. Der heute in Wiesbaden zur Unterzeichnung anstehende Staatsvertrag, dem zunächst Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beitreten, sieht vor, dass eine Zentralstelle künftig den Einsatz elektronischer Fußfesseln koordiniert und überwacht.
Auch erweitert sich der Personenkreis, für den elektronische Fußfesseln in Frage kommen. Künftig soll die Fußfessel die Sicherungsverwahrung für weiterhin höchst gefährliche Straftäter ersetzen. Die Justiz übergibt das Problem der Polizei, die bei jedem in Hessen auflaufenden Alarm verantwortlich reagieren muss. Leere Batterien in der Fußfessel oder Fehlalarm nicht ausgeschlossen.
Fußfesseln sind nur geeignet, um Bewährungsauflagen von Kleinkriminellen zu überwachen und Verstöße festzustellen. Für hoch gefährliche Gewalttäter sind sie ungeeignet. Es ist nicht sichtbar was diese Täter gerade tun, wenn sie auf den Bildschirmen als elektronisches Signal auftauchen. Die Polizei hat nicht die personellen Kapazitäten, um ständig abrufbereit auf blinkende Lämpchen zu reagieren, die in 500 Kilometer Entfernung Alarm schlagen.
Die DPolG fordert in der Frage der Sicherungsverwahrung länderübergreifende, zentrale Unterbringungsmöglichkeiten für gefährliche Straftäter, qualifizierte Gutachter, Therapeuten und Bewährungshelfer einzurichten. Dazu muss es ausreichendes Bewachungspersonal für die Justiz und eine deutliche Entlastung für die Polizei geben.
Duisburg, 29.08.2011
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