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Leistungen der DPolG-NRW Drucken E-Mail
Mittwoch, 26. März 2008

Leistungen die im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

Rechtsschutz (im Beitrag enthalten)

Rechtsschutz umfasst die Rechtsberatung und den Verfahrensrechtsschutz bei allen Angelegenheiten die im rechtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen und wird auf der Grundlage der Rechtsschutzordnung des dbb nrw und der DPolG - Verfahrensrichtlinie gewährt.

Zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld und Schadenersatz
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Verkehrsunfälle  mit Dienst-Kfz
  • Disziplinarverfahren
  • Beihilfe- und Dienstunfallangelegenheiten
  • Eingruppierungsangelegenheiten
  • Pensionierungs- und Rentenfragen
  • Besoldungs- und tarifrechtliche Angelegenheiten
  • u.v.a.m.

Bei außergewöhnlich schwerwiegenden Fällen wird sich die Rechtsschutzkommission der DPolG mit der Rechtsabteilung des Deutschen Beamtenbundes dbb nrw für unsere Mitglieder einsetzen, um eine Rechtsschutzübernahme zu gewährleisten.

 

Dienst-Haftpflichtversicherung (im Beitrag enthalten)

5.000.000,00 € Pauschal für Personen- und Sachschäden

50.000,00 € für Vermögensschäden

Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit als Angehöriger der Polizei verursacht werden.

 

Regress-Haftpflicht (im Beitrag enthalten)

50.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Versicherung umfasst Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die in Zusammenhang stehen mit dem dienstlichen Führen von Landfahrzeugen.

 

Unfallversicherungen (im Beitrag enthalten)

 

Dienst- und Freizeitunfallversicherung

1.500,00 € bei Unfalltod

3.500,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE

 

Freizeitunfallversicherung

1.500,00 € bei Unfalltod

3.500,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE

5 ,62 € Tagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt

 

Bei einem Freizeitunfalll werden also die Leistungen aus der Dienst- und Freizeitversicherung sowie aus der Freizeitunfallversicherung gewährt:

3.000,00 € bei Unfalltod

6.500,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE

 

Unfallversicherung bei Sportsonderkuren

100.000,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE

Daneben werden die Leistungen aus der Dienst- und Freizeit- Unfallversicherung und der Freizeit-Unfallversicherung gewährt.

Zur Sicherung des zusätzlichen Unfallschutzes ist es erforderlich, dass der Landesgeschäftsstelle vor Antritt der Kur durch Übersendung einer Kopie des Kurbescheides in Kenntnis gesetzt wird.


Sterbegeldbeihilfe (im Beitrag enthalten)

435,00 € für das Mitglied und dessen Ehegatten.

Außerdem günstige Bedingungen für eine zusätzliche Sterbegeldversicherung.

 

Kleine Anwartschaft (im Beitrag enthalten)

Für die Dauer der Ausbildung werden die Beiträge für die "Kleine Anwartschaft" von der DPolG NRW übernommen.
Diese Versicherung ist vom Mitglied separat, bei einem der Kooperationspartner der DPolG NRW abzuschließen.

 

Versicherungsdienst

Individuelle Beratung über zusätzliche Sterbegeld-, Lebens-, Ausbildungs-, Heirats-, Unfall-, Privat- und Familienhaftpflicht-, Rund um Reise-, Hausrat-, Krankenkosten-, Anwartschafts- und Restkostenversicherungen durch unsere Kooperationspartner.

 

 
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