| Rüstzeit |
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| Dienstag, 13. Juli 2010 | |
Nach dem VG Aachen hat nun auch das VG Münster (4 K 1753/08) entschieden:Anlegen der Uniform ist DienstzeitPolizeibeamte sind verpflichtet, ihren Dienst in Uniform auszuüben. Deshalb ist das Anlegen der Uniform und Ausrüstung Arbeitszeit und als solche auch zu berechnen. Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus: „Es wäre begrüßenswert, wenn nun der neue Innenminister einen Schlussstrich zieht, die beiden Urteile akzeptiert und auf ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht verzichtet. Denn auch das OVG Münster wird wahrscheinlich nicht anders entscheiden. Die Kolleginnen und Kollegen müssen nicht auch noch private Zeit mitbringen, sie haben ein Anrecht auf angemessene Vergeltung ihrer Arbeitsleistung.“
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