Drogenpolitik/Legalisierung von Drogen

Die DPolG tritt weiterhin für einen konsequenten Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen Drogenhandel und Drogenmissbrauch ein. Dazu muss es eine bundeseinheitliche Strafverfolgungspraxis geben.

Gleichzeitig werden Überlegungen, bestimmte Drogen zu legalisieren oder durch den Staat an Abhängige abzugeben, eine Absage erteilt. Wenn Drogen problemlos jederzeit verfügbar sind, ist nicht nur mit einer Zunahme des Konsums der bereits Süchtigen zu rechnen, sondern auch mit einem starken Anstieg der Zahl der Drogenabhängigen. Eine staatliche Heroinabgabe in sog. "Fixerstuben" schafft für Abhängige keinen Anreiz, durch eine Therapie von der Rauschgiftsucht loszukommen.

Neben der Strafverfolgung müssen bereits Drogenabhängige Hilfe erhalten, um ihre Sucht und deren Folgen zu überwinden, wozu ausreichend Therapieplätze geschaffen werden müssen. Zudem muss vor den Gefahren der Drogen schon in Kindergärten und Schulen gewarnt werden.

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