Internetkriminalität

Online-Durchsuchungen

Als notwendig und richtig bewertet die DPolG Forderungen, der Polizei Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dafür muss schnellstmöglich die Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Da sich Straftaten zunehmend im Online-Bereich ereignen, muss die Polizei in der Lage sein, nicht nur den Technik- und Zeitvorsprung krimineller Täter im Netz auszugleichen, sondern künftig auch mit der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung Schritt zu halten. Es muss endlich Schluss sein mit dem Irrglauben, die Polizei wolle an Daten der Bürger. Unsere Kolleginnen und Kollegen gehen sehr verantwortungsbewusst mit den ihnen übertragenen Aufgaben um. Wie bei der DNA-Analyse geht es um die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten und nicht um die Ausspähung unbescholtener Bürger.

Zahlreiche Deliktarten wie Kinderpornographie oder rechtsextreme Propaganda spielen sich überwiegend im Internet ab. Wenn der Polizei die Möglichkeit genommen wird, hier rechtzeitig aktiv zu werden, so kommt das einem Offenbarungseid des Staates gleich. Der Staat sollte sich im Interesse seiner Bürger nicht seiner eigenen Verfolgungs- und Aufklärungsmittel berauben.

DPolG Positionspapier „Kriminalität im Internet – Strategien zu ihrer Bekämpfung“:

Vorbemerkungen

„Die Internetkriminalität hat sich zu einer sichtbaren und spürbaren Bedrohung für die Informationsgesellschaft entwickelt“.

Dieser Feststellung von Bundesinnenminister Otto Schily ist uneingeschränkt zu folgen. Die digitalisierten Informationswege bieten, teilweise unter dem Deckmantel der „Freiheitsrechte für den Internet-Benutzer“ einen nahezu unbegrenzten Markt der Möglichkeiten für kriminelle Handlungen.

Waren bisher bereits bestimmte Deliktsbereiche nicht nur in der realen, sondern auch in der virtuellen Welt des Internets unter Strafe gestellt (Verbreitung von Pornographie, insbesondere mit Kindern oder Tieren; Staatsschutzdelikte, Drogenhandel, Arzneimittelmissbrauch, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Annoncenbetrug, Urheberrechtsverletzungen oder auch Hackerdelikte zur Datenausspähung oder Computersabotage usw.), entwickeln sich unter dem Stichwort „E-Crime“ zunehmend neue Formen der Kriminalität unter Ausnutzung der technischen Möglichkeiten des Netzes. Netzattacken wie „Spam E-Mails“ oder „Flooden (UDP-Bombings)“ zur gezielten Lahmlegung von Computersystemen auch im nichtgeschützten privaten Bereich oder das Einsetzen von Dialerprogrammen („0190“) und darauf hinwirkender Fake-E-Mail bis hin zu Chat-Rooms mit Suizidanleitungen für Jugendliche oder Anleitungen zum Bombenbasteln, verdeutlichen dies.

Staatliche Reaktion ist daher gefordert und wird angesichts der rasant ansteigenden Entwicklung in den herkömmlichen und neuen Kriminalitätsbereichen auch zu recht von den (gesetzestreuen) Nutzern des Netzes erwartet.

In ihrem „Ersten Periodischen Sicherheitsbericht“ vom Juli 2001 räumt die Bundesregierung dieser Forderung auch entsprechenden Raum ein und verweist auf bereits erfolgte Maßnahmen, wie die Einrichtung der Task Force „Sicheres Internet“ des Bundesinnenministeriums im Februar 2000.

Schwachstellen

In der Überlegung präventiver oder repressiver Maßnahmen ist als zentrale „Schwachstelle“ zu konstatieren, dass alleine mit nationaler Strafverfolgung die Kriminalität im Netz nicht bewältigt werden kann. Dem stehen der „anarchische Entwicklungsprozess“ des Internets mit weltweiter Verbreitungs- oder Zugriffsmöglichkeit entgegen. Polizei und Sicherheitsorgane haben es daher neben der weiter existierenden analogen mit einer „zweiten, digitalen Realität“ zu tun, von der im grenzüberschreitenden Datenverkehr zunehmende Bedrohungen ausgehen. Internationale Zusammenarbeit ist deshalb gerade in der Bekämpfung der Internet-Kriminalität von besonderer Bedeutung. Ob dazu eine Auftragserweiterung an EUROPOL zur stärkeren Datensammlung bzw. -koordination ausreicht, muss zumindest bezweifelt werden.

Einer wirksamen Bekämpfung krimineller Erscheinungsformen entgegen stehen aber auch völlig unterschiedliche Rechtsentwicklungen, die in der Strafverfolgung auf nationaler Ebene zu einer völligen Rechtsunsicherheit führen, was auch vom Bundeskriminalamt in einer ersten gemeinsamen Erklärung mit den deutschen Internetprovidern als „größtes Problem der Bekämpfung“ dargestellt wird. Angekündigte Bemühungen der Bundesregierung, internationale Mindeststandards zu erreichen, beispielsweise bei Volksverhetzung oder dem Aufruf zum Rassenhass, sind daher dringlich zu forcieren.

Im rechtlichen Bereich werden neben national wie international z.T. fehlender Strafandrohungen zudem verfahrensrechtliche Probleme offenkundig. „Den virtuellen Tatort findet man nicht in der herkömmlichen Strafprozessordnung“ mahnt deshalb zu recht der Leiter von EUROPOL, Jürgen Storbeck. Insbesondere das schnelle Sichern von Datenspuren und der Möglichkeiten, sie zum Ausgangscomputer zurückzuverfolgen, und die damit verbundene Verpflichtung an die Provider und Serverbetreiber, diese Daten, die bisher allenfalls kurzfristig gespeichert werden, länger verfügbar zu halten, gelten dabei als vordringlich.

In diesem Rahmen erlangt auch eine intensivere Zusammenarbeit staatlicher Behörden, insbesondere der Strafverfolgungsbehörden, mit den Netzanbietern und Providern besondere Relevanz. Nicht nur bisher fehlende rechtliche Verpflichtungen zur Protokollierung und Datenaufbewahrung, sondern auch die Entwicklung einer Branchen-Selbstkontrolle und weitere Schritte vertrauensvoller Zusammenarbeit sind dabei vordringlich, um bestehende und durchaus erkannte Defizite auf diesem Feld zumindest einzugrenzen.

Schließlich fehlen - dies in großen Teilen - personell, materiell und organisatorisch zwingend erforderliche Voraussetzungen bei der Polizei und den anderen Behörden mit Strafverfolgungsauftrag, um sowohl präventiv als auch repressiv den Kampf gegen die Internetkriminalität wirkungsvoll aufnehmen zu können.

Stichwortartig seien genannt die nach wie vor fehlenden technischen Voraussetzungen bei der überwiegenden Zahl Polizeidienststellen, überhaupt ins Internet zu gelangen, über fehlende bzw. unzureichend personell ausgestattete Schwerpunktdienststellen der Polizei bzw. Schwerpunktstaatsanwaltschaften bis hin zur mangelnden Ausweisung des Gesamtfelds der „Internetkriminalität“ in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und ein damit fehlendes Gesamtlagebild. Defizite sind auch erkennbar im Bereich der Aus- und Fortbildung. Beispielhaft sei darauf hingewiesen, dass der BKA - Fortbildungskatalog für das Jahr 2002 lediglich zwei Seminare unter dem Titel „Polizeiliche Nutzung des Internets“ anbietet. Ob damit die Phänomenologie der Internet-Kriminalität - selbst dann, wenn in speziellen Deliktbereichen darauf „unter anderem“ eingegangen werden sollte -, abgedeckt werden kann, ist fragwürdig.

Forderungen

Aus Sicht der DPolG sind deshalb die folgenden Kernforderungen zu erheben:

  1. Die politischen Anstrengungen, auf internationaler Ebene - nicht beschränkt auf Europa - zu materiell- und verfahrensrechtlich einheitlichen Standards zu gelangen (z.B. im Rahmen der sog. „Cyber Crime Convention“ des Europarats), sind zu intensivieren und zu beschleunigen. Vorhandene Rechtsunsicherheiten sind einheitlich zu beseitigen.
  2. Im nationalen Strafrecht sind ggf. vorhandene oder als Folge der Entwicklung neu auftretende Lücken in der Strafbarkeit schnell zu schließen.
  3. Im nationalen Verfahrensrecht müssen Möglichkeiten zur Lokalisierung und Identifizierung von Straftätern verankert werden. Dazu zählt im besonderen die Verpflichtung der Provider und Serverbetreiber, vorhandene Daten über Netzverbindungen für einen ausreichenden Zeitraum zu speichern und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
  4. Die zu begrüßenden ersten Ansätze zur Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden mit den Providern und Serverbetreibern sind mit dem Ziel zu intensivieren, einerseits eine wirksame Branchen-Selbstkontrolle zu erzielen, andererseits wirksame Filtertechniken für spezielle Erscheinungsformen (Pornographie, Staatsschutzdelikte) zu entwickeln und freiwillige Mitteilungen über besondere Erscheinungsformen (z.B. Hackerangriffe) sicherzustellen.
  5. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist deutlich zu intensivieren, auch über einen einfachen bzw. reinen Informationsaustausch hinaus. Die Verfolgung von Internet-Kriminalität ist global abzustimmen und gemeinsam zu organisieren.
  6. Polizei und Staatsanwaltschaften sind organisatorisch, personell, vom Stand der Aus- und Fortbildung und materiell so auszustatten, dass sie in die Lage versetzt werden, nicht nur den Technik- und Zeitvorsprung der Kriminalität im Netz auszugleichen, sondern künftig mit der rasant fortschreitenden Entwicklung mithalten können.
  7. Im Sinne der Entwicklung eines bundesweiten Lagebilds sind in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die im Zusammenhang mit dem Internet erfassten Delikte in einem eigenen Bereich zusammenzufassen und nicht weiter in den allgemeinen Kriminalitätsbereichen einzuarbeiten.
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