13. Juni 2019

Vorgehen gegen Gaffer

DPolG fordert härteres Vorgehen gegen filmende und fotografierende „Gaffer“!

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein härteres Vorgehen gegen filmende und fotografierende Gaffer an Unglücksstellen. Die Sicherstellung der Handys der Gaffer machen sicherlich einen nachhaltigen Eindruck auf die Täter und potentielle Nachahmer.

Nach einem im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf zur effektiven Bekämpfung von Gaffern soll das Fotografieren und Filmen von Verstorbenen – auch bereits im Versuchsstadium - unter Strafe gestellt werden. 

Dieser bereits im März 2018 eingebrachte Gesetzentwurf zur effektiven Bekämpfung von Gaffern muss endlich vom Bundestag umgesetzt werden, da der Schutzbereich des bisherigen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) diesem Phänomen nicht gerecht wird.

Diese pietätlose und menschenverachtende Sensationsgier behindert nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und THW, sondern bringt eine erhebliche Missachtung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen oder verletzten Unglücksopfer zum Ausdruck. Eine Sicherstellung von Smartphone’s, welche bisher an der Verhältnismäßigkeit aufgrund der Abwägung zur Höhe der Geldbuße scheitert, sollte auch im Ordnungswidrigkeitenrecht möglich sein.

Weitere Forderungen der DPolG Verkehrskommission sind u.a.:

  • Schaffung einer europaeinheitlichen Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse,
  • Ausnutzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lkw-Notbremsassistenzsysteme,
  • Schnellstmögliche Einführung der Halterhaftung
  • Schaffung der personellen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für qualifizierte Lkw- und Buskontrollen. 

Hier der Link zum Positionspapier Verkehr der DPolG NRW

 

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