12. Januar 2019

DPolG Erfolg

Gewährung von Lehrzulagen für Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer

Ein neuer Erlass regelt nun die Voraussetzungen für die Gewährung einer Lehrzulage und folgt im Wesentlichen der Argumentation der DPolG NRW für eine Lehrtätigkeit mit entsprechenden Praxisanteilen und einer erforderlichen Vor- und Nachbereitung der zu vermittelnden Inhalte.

Daher begrüßen wir die relativ zeitnahe Erlassregelung des Ministeriums.

Jetzt gilt es die Erschwerniszulagenverordnung hinsichtlich der Wechselschichtzulagen, des DuZ, der Anrechnung von Jahren im durchgehenden Schichtdienst sowie weiterer Zulagen für belastende Tätigkeiten insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und zu novellieren. Das fordert die DPolG NRW schon seit geraumer Zeit; andere Länder haben das bereits angepasst und neu geregelt!

Düsseldorf, 09.01.2019

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