07. Dezember 2017

Kinderreiche Familien

Widersprüche und Anträge wegen Anpassung der Familienzuschläge

ab dem dritten Kind werden auf Antrag ruhend gestellt

Der dbb nrw hat auf seiner Internetseite berichtet dass das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr ausdrücklich erklärt hat, dass die von den betroffenen Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und –empfängern eingelegten Widersprüche bzw. gestellten Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter bezogen auf die Familienzuschläge ab dem dritten Kind auf Antrag bis zu einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung ruhend gestellt werden und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Zur Internetseite des dbb nrw.

zurück

Unsere Partner

BBBank Logo
Debeka
Dpolg service gmbh
Dpolg markt select
Dpolg einkaufswelt
Dpolg mitgliedervorteile
Dpolg stiftung
Vorteilswelt
Vorsorgewerk
Es jp
Sport duwe
Mcfit
John reed
Enforcer
Chb media