10. Mai 2019

Zustimmung des Kabinetts

Zustimmung des Kabinetts zum Entwurf der Besoldung erfolgt

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten ist im Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsgesetzes vom Kabinett beschlossen worden.

Es ist davon auszugehen, dass nun doch Abschlagszahlungen an die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten sowie an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zum Ende des Monats/ bzw. Anfang nächsten Monats erfolgen werden. Ansonsten würde durch die Dauer das Gesetzgebungsverfahren die Umsetzung weiter verzögert.


Der Gesetzentwurf soll die Ergebnisse der Besoldungsgespräche umsetzen, welche Ende März zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften geführt wurden.  Ob die Umsetzung tatsächlich in dem vereinbarten Maße erfolgt ist, wird der DBB NRW nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes prüfen.
Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz in die nächste Plenarsitzung Ende des Monats eingebracht werden wird.

Die Ergebnisse der Besoldungsanpassung im Detail:

• Zum 1. Januar 2019 und 2020 soll jeweils eine Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von  3,2 Prozent erfolgen, zum 1. Januar 2021 soll eine Anpassung in Höhe von 1,4 Prozent erfolgen.

• Die Anwärterbezüge sowie die Bezüge der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollen jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro steigen, außerdem sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.

• Es wurde zudem eine verbindliche Gesprächszusage zu Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes vereinbart, insbesondere zu den Themen Arbeitszeit und zu Regelungen des Schichtdienstes.

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