Fördermitgliedschaft in der DPolG NRW e.V.

Aktueller Hinweis: Derzeit haben wir einen Aufnahmestopp und nehmen daher keine weiteren Fördermitglieder auf. 

Als Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßen wir außerordentlich Mitglieder, die sich mit den Zielen und Grundsätzen der DPolG NRW e.V. identifizieren und so durch ihre Mitgliedschaft unterstützen.

Die Satzung der DPolG NRW e.V. finden Sie hier.

Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt im Monat:

 

Bei dem Monatsbeitrag handelt es sich um einen Mindestbeitrag, der von jedem Fördermitglied in der Höhe angepasst werden kann. Die Beitragseinzahlung erfolgt zu Beginn eines Quartals durch Einzugsermächtigung für die jeweiligen folgenden drei Monate. Im Monatsbeitrag ist die Mitgliederzeitschrift enthalten.

Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis der DPolG NRW e.V.

Die Mitgliedschaft beantragen Sie bitte mit diesem Vordruck.

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