Gremien

Die Interessen der Mitglieder in Nordrhein-Westfalen werden durch die DPolG NRW und für die örtlichen Aufgabenbereiche durch die Kreisverbände der DPolG wahrgenommen.

Der Landeskongress...

...tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Landeskongress entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl den Landesvorstand für die Dauer von fünf Jahren.

Der Landesausschuss…

…der jährlich mindestens einmal tagt, ist das zweithöchste Gremium nach dem Landeskongress.

Der Ausschuss besteht aus dem Landesvorstand, Vertretern der Regierungsbezirke, Vertretern für Mitglieder nach § 4 (1) c der Satzung, sowie den Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden der DPolG NRW.
Die Vertreter der Regierungsbezirke (jeder Bezirk stellt vier Vertreter, Bezirke mit zehn und mehr Kreisverbänden stellen sechs Vertreter) werden vom Landeskongress für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Zur Zeit setzt sich der Landesausschuss wie folgt zusammen: Der Landesausschuss

Der Landesvorstand...

…tagt mindestens zwei Mal im Jahr und ist unter anderem zuständig für:

Der Landesvorstand besteht aus:

 

Der geschäftsführende Landesvorstand...

…der jährlich mehrmals tagt, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt die DPolG NRW nach außen. Der geschäftsführende Landesvorstand besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Landesvorsitzenden, 4 weiteren Stellvertretern sowie dem Schriftführer und seiner Vertreterin und wird vom Landeskongress für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wer in der aktuellen Legislaturperiode dem geschäftsführenden Landesvorstand angehört kann hier nachgelesen werden.