09. Februar 2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Besserer Schutz für Polizei und Rettungskräfte

An die 14.000 Beleidigungen, Angriffe und Widerstandshandlungen gegen Beamtinnen und Beamte, insbesondere gegen Polizeibeamte, Feuerwehr und Rettungskräfte nehmen seit Jahren dramatisch zu oder stagnieren auf hohem Niveau. Die Brutalität steigt dabei ebenso stetig wie zumeist die Deliktszahlen.

Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus: „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben stets den dringend benötigten politischen sowie juristischen Rückhalt für unsere Kolleginnen und Kollegen eingefordert. Wer einen Polizeibeamten angreift oder verletzt, greift den Staat und unsere Wertegemeinschaft an und gehört hart bestraft. Generell sollte vermehrt der rechtliche Strafrahmen bestehender Gesetze durch die Justiz konsequent ausgeschöpft werden, um von vorneherein eine Bagatellisierung derartiger Angriffe gegenüber Polizeibeamtinnen/- beamten entgegen zu treten. Harte Urteile entfalten dann auch eine entsprechende präventive Wirkung.

Dennoch geht uns der Gesetzentwurf nicht weit genug. Wird zwar jetzt auch begrüßenswerter Weise die „normale“ Diensthandlung unter Strafe gestellt und der geschützte Personenkreis erweitert, fehlt uns aber der Schutz für alle im öffentlichen Bereich betroffenen Personen wie beispielsweise Lehrer, Finanzverwaltungsbeschäftigte, Arbeiter in Job Centern und natürlich auch der Schutz für unsere Tarifbeschäftigten bei der Polizei. Diese nehmen ebenso polizeiliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Spurensuche und –sicherung an Tatorten wahr und bedürfen ebenso eines speziellen Schutzes in ihrer Funktion!“

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