31. Juli 2016

Bis zu 2200 Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei NRW noch in 2016

Maßnahmen der Landesregierung zur vorläufigen Regulierung der Beförderungsmöglichkeiten bedingt durch die Einführung einer Zielquote für Frauen (§19 (6) LBG NRW-E):

-       Die Stellenbesetzungssperre wird von 18 Monaten auf 12 Monate reduziert

-       Stellen aus dem I. und II. Quartal 2017 werden vorgezogen

-       Insgesamt handelt es sich um 2184 Beförderungsmöglichkeiten

-       Beförderungen nach A10 und A11 können zum 01.08.2016 erfolgen

-       Beförderungen nach A 12 und A13 können zum 01.10.2016 erfolgen

-       Alle werden an einem Stichtag befördert

 

Die Entscheidung der Landesregierung sorgt zunächst für die nötige Ruhe innerhalb der Polizei und ist ein erneutes, sehr zu begrüßendes Signal an die Kolleginnen und Kollegen!

Durch die Einführung einer Zielquote für Frauen war bisher mit diversen Klageverfahren bei anstehenden Beförderungen zu rechnen. Stellen wären gerichtlich blockiert worden; schließlich hätte niemand befördert werden können.

Jetzt gilt es bis zur nächsten Beurteilungsrunde in 2017 eine sich am Dienstrechtsmodernisierungsgesetz und Realität orientierende Lösung zu finden, die auch künftig allen gerecht werden wird.

Innenminister Jäger betonte in seiner heutigen Pressemitteilung ausdrücklich die Wertschätzung für die Polizeibeamtinnen, -beamten sowie alle Polizeibeschäftigten, die täglich ihren Kopf für die Sicherheit hinhalten!

Wir als DPolG NRW begrüßen diese Entscheidung unseres Ministers für die Kolleginnen und Kollegen!

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