01. April 2016

Forderung der DPolG:

Distanzelektroimpulsgerät für den Wachdienst und alle operativen Einheiten

Der Polizei fehlt generell ein geeignetes Distanzmittel, das die Lücke zwischen Schlagstock/ Pfefferspray und Schusswaffe schließt.

Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte hat sich in den letzten Jahren stets gesteigert, wobei die Aggressivität, Skrupellosigkeit und Härte beim polizeilichen Gegenüber stets gestiegen ist.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG NRW setzt sich für die flächendeckende Ausstattung aller operativen Einheiten mit Elektroimpulsgeräten ein.

Elektroimpulsgeräte sind weniger ein Einsatzmittel für Großeinsätze, sondern mehr ein Distanzmittel für den täglichen Wachdienst und alle operativen Einheiten aller Direktionen. Immerhin passieren über 70% der Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte genau dort. Ein Elektroimpulsgerät soll die Lücke zwischen Einsatzmehrzweckstock (EMS-A), Pfefferspray und Schusswaffe schließen.

Bei dem Einsatz des EMS-A muss man an das polizeiliche Gegenüber nah heran und versuchen, ihn so mit dem Einsatz des Schlagstocks und weiterer Eingriffstechniken zu überwältigen und schließlich schnellstmöglich zu fesseln. Das Verletzungsrisiko ist so auf beiden Seiten sehr groß. Wobei taktische Griffe gelernt und angewandt werden können, diese aber mindestens, um auch wirklich sicher angewendet werden zu können, ständig trainiert werden sollten. Angestrebt sind 24 Stunden im Halbjahr, realistisch ist eher ein Training von 1-2 Mal im Jahr.

Der EMS-A ist in NRW für jede Streifenwagenbesatzung eingeführt und ersetzt so den bisherigen Schlagstock. Dies ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Einsatzmittel, schließt aber aus den zuvor genannten Gründen nicht die Lücke bis hin zur Schusswaffe und ist schon gar keine geeignete Distanzwaffe.

Das Pfefferspray ist von geringem Einsatzwert und führt oft nicht zur gewünschten Wirkung. Durch die Streuwirkung und den späteren Kontakt mit dem polizeilichen Gegenüber, der nun Anhaftungen des Sprays aufweist, kommt es auch bei den einschreitenden Beamten häufig zu Kontakt mit dem Pfefferspray und den dadurch herbeigeführten Reaktionen und eingeschränkten Möglichkeiten auf polizeilicher Seite. 

In einem TV – Mitschnitt von RTL Aktuell vom 05.05.2010 wird ein gutes Beispiel für den Einsatz eines Elektroimpulsgerätes gezeigt. Der Täter flüchtet, greift schließlich um seine Festnahme weiterhin zu verhindern in einer aussichtslosen Situation in seinen Hosenbund. Dort hat er eine Schusswaffe. Es verbliebe nur der Einsatz der Schusswaffe um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Hier wurde ein Elektroimpulsgerät eingesetzt und der Täter wird gefesselt. Es kam zu keinen Verletzungen, die Lage ist geklärt. In Deutschland wäre in diesem Fall der Einsatz der Schusswaffe die einzige Möglichkeit gewesen, um eine gegenwärtige, akute Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren.

Auch wenn der Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen ist, nutzt das dem ausführende Polizisten nichts, der gezwungen war zu schießen und das auch psychisch verarbeiten muss. Er muss sein Leben mit der Gewissheit verbringen, jemanden an- oder gar erschossen zu haben. Häufig traumatisieren diese Erlebnisse ein Leben lang.

Der Spiegel berichtet in seiner Online – Ausgabe vom 14. Juli 2009 von einem tödlich endenden Polizeieinsatz gegen eine, mit einem Messer bewaffnete Person. Mehrere Polizisten machten von der Schusswaffe Gebrauch. Der Einsatz eines Elektroimpulsgerätes hätte den Tod vermeiden und die Festnahme ermöglichen können.

Man könnte also anhand von Beispielen sagen, dass der Einsatz eines Elektroimpulsgerätes das verhältnismäßigere Mittel sein kann.

Auch wenn erfreulicherweise der Einsatz der Schusswaffe gesunken ist, heißt das nicht, dass die Fälle in denen es zu Gewaltanwendung und Einsatz von Schlagstock etc. kam, nicht auch zu schweren oder minderschweren Verletzungen auf beiden Seiten gekommen ist.

Der Rüstungsexperte, Mathias John, von Amnesty International sagte auf eine Anfrage der Medien im März 2010 (u.a. Rheinische Post v. 18.03.10), dass nichts gegen die Einführung eines Elektroimpulsgerätes in der deutschen Polizei spricht. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Anwendung ordentlich gesetzlich geregelt und Missbrauch ausgeschlossen wird.

Alle Vorschriften des unmittelbaren Zwanges mit den Anforderungen an die Anwendung der Einsatzmittel sind bis ins Detail geregelt und die Anwendung aller Einsatzmittel wird regelmäßig trainiert. Daran kann es also nicht scheitern. Auch kann der Einsatz eines Elektroimpulsgerätes lückenlos dokumentiert werden.

Argumenten dahingehend, dass diese Geräte nicht zusätzlich von den Kolleginnen und Kollegen am Körper getragen werden können, sind zu entkräften.

Denn es erfolgt keine Mannausstattung, sondern die Ausstattung pro Streifenwagen. Das heißt, es wird in einer entsprechend sicheren Halterung im Streifenwagen vorgehalten und im Bedarfsfall mittels eines Schnellverschlusses an der Koppel so sicher befestigt. Dazu gibt es verschiedenste Modelle, Holster und Trageweisen.

Bisher werden Elektroimpulsgeräte in keinem Bundesland Deutschlands für den täglichen Dienst eingesetzt. Lediglich Spezialeinheiten der verschiedenen Bundesländer sowie des europäischen Auslandes verfügen darüber.

Nachdem in Deutschland in mindestens 13 der 16 Bundesländer Elektroimpulsgeräte bei den Spezialeinheiten bereits seit längerer Zeit im Einsatz oder in der Einsatzerprobung ist, sollten die Einsatzerkenntnisse, die in der Deutschen Hochschule der Polizei für ganz Deutschland gesammelt werden, im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus „dem Rest der Welt“ dazu führen, dieses Einsatzmittel auch in Deutschland breiter einzusetzen.

Bisher führte eher eine stete Negativberichterstattung in den Medien zu Vorbehalten bei den Entscheidungsträgern. Oft werden hier Einsätze amerikanischer Polizisten und/ oder Einsätze mit tödlichem Ausgang herangezogen. Die Medien versäumen es jedoch zu erklären, dass das amerikanische Polizeisystem (Einzelbesatzung, weite Landstraßen…) anders aufgebaut ist gegenüber europäischen Systemen und dass die tödlichen Ausgänge des Einsatzes nicht primär auf den Einsatz von Elektroimpulsgeräten basieren.

Elektroimpulsgeräte werden in anderen Staaten erfolgreich eingesetzt.  Man kann daher auch nur auf deren Erfahrungen und Berichte zurückgreifen und diese entsprechend werten. Dazu ist eine ehrliche Diskussion, in der Kenntnis von Fakten erforderlich.

Denn der, der gegen die Einführung ist, muss den Kolleginnen und Kollegen -die täglich mit wachsender Gewalt im täglichen Dienst konfrontiert sind- auch erklären, was sie stattdessen bekommen sollen, um unverletzt heikle Einsatzsituationen zu bewältigen. Und wenn dabei auch noch das Verletzungsrisiko beim polizeilichen Gegenüber geringer ist, spricht das auch für eine Einführung, zumindest für eine Erprobung.

Entscheidend sind die Anwendungsvorschriften unter Beachtung des Übermaßverbotes, was die Polizei natürlich gewährleisten kann, wenn sie vom Gesetzgeber die nötigen gesetzlichen Befugnisse, erhält.

Immerhin ist ein Elektroimpulsgerät ein nicht tödliches Einsatzmittel mit einem möglichen sicheren Aktionsradius von mindestens bis zu 5 m. Hinsichtlich Treffsicherheit/ Zielgenauigkeit auf welcher Distanz gilt es auf bestehende Erfahrungen bereits ausgestatteter Dienststellen zurückzugreifen und eine Erprobung darauf auszurichten. Hinreichende Testverfahren/ Testphasen vor einer Einführung sollen dazu dienen, die Anwendungsvorschriften zu optimieren und anzupassen.

Mehrere Staaten außerhalb Deutschlands sind mit Elektroimpulsgeräten ausgestattet, teilweise flächendeckend und teilweise erprobend, um eine flächendeckende Einführung zu prüfen. Das wäre auch in NRW möglich.

Überall dort, wo die in der Vergangenheit durchgeführten Einsätze der körperlichen Gewalt mit der gesamten Breite der Mittel ( Körpereinsatz, Schlagstock, Pfefferspray, Gummigeschosse, Pistole) und den damit verbundenen Folgen für Gegner und Einsatzkräfte sorgfältig dokumentiert wurden, konnte man nach einem Wechsel der Einsatzmittel und speziell nach der Einführung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten eine wesentliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage, sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung, feststellen.

 

Entsprechende Belege liegen aus Frankreich, England, Österreich und der Schweiz neben denen aus Australien, Neuseeland, Brasilien, den USA und auch Kanada bereits vor.

Bei Elektroimpulsgeräten kann, wie bei keinem anderen Einsatzmittel, jede Anwendung lückenlos dokumentiert werden.

Ein möglicher höherer Anstieg der Einsätze von Elektroimpulsgeräten, der statistisch bei der Neueinführung der Geräte in einer Polizeieinheit zu verzeichnen ist, geht stets einher mit einem proportionalen Rückgang der Einsätze anderer Einsatzmittel. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit geht dann aufgrund des hohen Abschreckungswertes auch die Zahl der Anwendungen von Elektroimpulsgeräten zurück, so dass nach kurzer Zeit die Gesamtsumme der polizeilichen Zwangsmaßnahmen durch die Einführung deutlich gesenkt werden kann. 

Erst nach einem längeren Einsatzzeitraum, in dem sorgfältige Einsatzstatistiken geführt werden, ist festzustellen, welche Wirksamkeit Elektroimpulsgeräte tatsächlich auf die Effizienz der Einsätze ausübt. Das beste Beispiel liefern dazu die Behördenvertretern und der Öffentlichkeit zugänglichen Statistiken aus England und den USA.

a. Verringerung der ernsthaften Verletzungen mit medizinischer Nachbehandlung um bis zu 80 % bei den Einsatzkräften und deren Gegenüber

b.Verringerung der Kosten für Gerichtsverfahren wegen unverhältnismäßigem Einsatz der Einsatzmittel zwischen 10 und 95 %

c. Ziehen des Elektroimpulsgerätes unter Einsatzandrohung führt in über 50 % der Konfrontationen zur Aufgabe des Gegenübers.

d. Wird die Androhung durch Anleuchten mit dem Laserzielgerät verstärkt, führt zur Aufgabe bei weiteren 10 % der Gegenüber

e.Bei den verbleibenden 40 % führt der Einsatz in ca. 95 % der Fälle zur Überwindung des Gegenübers. Die etwa 5 %, in denen der Einsatz nicht erfolgreich war, beruhen meist auf mangelnder Treffsicherheit oder anderen technischen Unwägbarkeiten.

Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper

Zu diesem Thema gibt es seit der Einführung des Elektrozaunes in Europa und Deutschland eine Norm, deren Werte durch ein Elektroimpulsgerät um Faktoren unterschritten werden. Die seitens der Presse immer wieder erwähnte Spannung von 50.000 Volt dient ausschließlich dem Transport der Elektronen und findet nur dann statt, wenn diese einen Luftspalt überwinden müssen. Im Körper des Getroffenen beträgt die tatsächliche Spannung z.B. beim Taser X 26 nie mehr als 1.200 V. Jedoch ist die Spannung nicht der entscheidende Wert, viel wichtiger für die potentielle Gefährlichkeit elektrischen Stroms ist die tatsächliche Menge der Elektronen, die Stromstärke, die in Ampere gemessen wird. Die Stromstärke stellt den Gefährdungsmoment dar, der bei jeder Steckdose mit 16 Ampere abgesichert ist. Der Taser X 26 gibt bei seinem Einsatz maximal 2,1 Milliampere (0,0021 Ampere) an den Körper des Gegenübers ab, der neue Taser X 3 und der „drahtlose“ Taser XREP sogar nur noch 1,3 Milliampere (0,0013 Ampere). Diese minimalen Stromstärken führen zwar zu Muskel- / Nervenlähmung zwischen den beiden Polen, nicht jedoch zum Zusammenbruch der Herztätigkeit. Diese Stromstöße werden allerdings nicht „konstant“ abgegeben (wie bei einer Stromleitung an der Steckdose), sondern dosiert in 19 Impulsen pro Sekunde, begrenzt auf 5 Sekunden.

Diese Impulse erzeugen Handlungsunfähigkeit durch eine willensunabhängige Kontraktion der Skelettmuskeln, die genau so lange andauert, wie das Gerät Impulse abgibt. Damit ist eine genaue Dosierung der Einwirkdauer auf das Gegenüber möglich, die nur bis zur erfolgten Fixierung erforderlich ist. Nach dem Einsatz des Elektroimpulsgerätes ist die Person sofort wieder handlungs- und reaktionsfähig. Zurück bleiben lediglich die beiden Einstichstellen der Elektroden sowie ein leichter Muskelkater.

Die DPolG NRW fordert bereits seit 2010 die Einführung eines Distanzelektroimpulsgerätes für den Wachdienst und alle operativen Einheiten der Direktionen Gefahrenabwehr, Kriminalpolizei und Verkehr!

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