Seit dem 18.03.2020 ist gemäß Modul 2 der Rahmenkonzeption für die Pandemievorsorgeplanung zu verfahren. In den Polizeibehörden ist der behördliche Pandemievorsorgeplan jeweils umzusetzen.
Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unterscheiden sich landesweit teilweise erheblich. Ziel muss es jetzt sein, den dienstlichen Kontakt auf ein möglichst niedriges Maß zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit auch zukünftig zu gewährleisten. Die DPolG NRW fordert, neben wöchentliche Tests im operativen Dienst, folgende einheitliche Maßnahmen in allen Polizeibehörden des Landes:
Düsseldorf, 20.03.2020
Bleiben Sie gesund!