23. Februar 2018

Verkehrsunfallstatistik

DPolG: Maßnahmen zur Reduzierung der Lkw-Verkehrsunfälle

Am 23. Februar 2018 legte Innenminister Herbert Reul im Rahmen der Landespressekonferenz zur Verkehrsunfallentwicklung des Jahres 2017 in Düsseldorf die Zahlen des Jahres 2017 vor. Auf nordrhein-westfälischen Straßen starben im vergangen Jahr weniger Menschen als im Vorjahr: 484 gegenüber 524. Auch die Zahlen der im Straßenverkehr Verletzten gingen zurück: Schwerverletzte 13.331 (2016: = 13.574) und Leichtverletzte 63.967 (2016 = 65.500).

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Erich Rettinghaus dazu: „Trotz der ständigen Herausforderungen, wie belastendes Kriminalitätsaufkommen und veranstaltungsbezogenes Einsatzaufkommen, die die Polizei belasten, ist es auch weiterhin erforderlich, qualifizierte polizeiliche Verkehrsüberwachung durchzuführen“.

Als besonderes Phänomen wird die Zahl der schweren Lastwagenunfälle an Stauenden beschrieben; im Jahr 2013 waren es 135 im Jahr 2017 bereits 194. Dies ist unter anderem auf zu geringen Abstand zurückzuführen. Daher sollten insbesondere auf den Autobahnen vermehrt die zur Verfügung stehenden technischen Abstandsmessgeräte eingesetzt werden, um Lkw-Führende, die den Mindestabstand unterschreiten, zu sanktionieren. Eine neue Qualität bekäme dieser Überwachungsansatz, wenn unmittelbar nach einem beweissicher festgestellten Verstoß intensiv kontrolliert würde. Dazu müssten diejenigen, die einen derartigen Verstoß begangen haben, mittels eines jeweils über Funk informierten polizeilichen Lotsenfahrzeugs direkt aus dem fließenden Verkehr herausgezogen und dem nächsten geeigneten Kontrollplatz (Autobahn-Rastanlage) zugeführt werden. Damit wäre dann auch das leidige Problem der aufwändigen nachträglichen Feststellung der jeweils verantwortlichen Lkw-Führenden aufgelöst.

Erich Rettinghaus ergänzt: „Darüber hinaus sollte im politischen Raum flankierend dafür Sorge getragen werden, dass neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung der Neu-Lkw mit Notbremsassistenten ergänzende Flottenausstattung durch nachträglichen Einbau auch in Alt-Lkw sowie eine Daueraktivierung bzw. automatische Zuschaltung der Notbremsfunktion vorgeschrieben wird“.

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