16. November 2022

Vielfältige Übereinstimmungen!

DPolG NRW besucht Landesverkehrsminister Krischer

Am 14. November 2022 kam es im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu einem Fachgespräch zwischen Herrn Minister Oliver Krischer und einer Delegation der Deutschen Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen (DPolG NRW), der der DPolG NRW-Landesvorsitzende Erich Rettinghaus sowie LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher und PD Bernd Heller, beide Mitglieder der DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr, angehörten.

Vor Eintritt in die Agenda bedankte sich der DPolG NRW-Landesvorsitzende Erich Rettinghaus für die eingeräumte Möglichkeit des Fachgesprächs. Es herrschte Übereinstimmung darin, dass sich das Ziel, die Zahl der in Deutschland im Straßenverkehr Verunglückten zu senken, auch weiterhin als herausfordernd darstellt. Wenn man diesbezüglich erfolgreich sein will, sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die dieses Ziel unterstützen. Damit korrespondierend waren von der DPolG NRW folgende Themen für die Agenda gewählt worden: Abschnittskontrollen auch in NRW, Kostenfreier ÖPNV ab 75, Sicherheit beim Pedelecfahren, Wiederbeleben des Verkehrsunterrichtes und generelle Geschwindigkeitslimits.

Die Sinnhaftigkeit der Abschnittskontrolle („Section Control“), die insbesondere für Unfallhäufungsstrecken geeignet ist, da sie die Einhaltung der jeweils durchschnittlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Länge der überwachten Streckenabschnitte gewährleistet, wurde von allen Gesprächsteilnehmern gleichermaßen gesehen. Erkenntnisse aus Niedersachsen sowie aus europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz, Großbritannien und den Niederlanden bestätigen, dass Abschnittskontrollen eine nachhaltig positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit haben.

Hinsichtlich einer möglichen Einführung der Abschnittskontrolle in Nordrhein-Westfalen sagte Herr Minister Krischer zu, sich diesbezüglich auch mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen kurzzuschließen, der für eine nordrhein-westfälische Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle zuständig wäre. DPolG NRW-Landesvorsitzender Erich Rettinghaus: „Wir wünschen uns, dass die gerechtere Form der Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung alsbald auch in Nordrhein-Westfalen realisiert wird.“.

Sodann wurde das Thema „Kostenfreier ÖPNV ab 75“ angesprochen. Die Ausgangslage ist dadurch gekennzeichnet, dass die demografische Entwicklung in Deutschland zu einer anteilig höheren Zahl lebensälterer Menschen führt. Die personenbezogenen Fahreignungsfähigkeiten nehmen im Alter oftmals „schleichend“ ab; das zeigt sich insbesondere bei der „Risikogruppe 75+“. In dieser Altersgruppe entspricht einer Studie zufolge die Unfallbeteiligung derer, die im Jahr weniger als 3.000 km fahren, der Unfallauffälligkeit der besonders risikobehafteten Gruppe „Junge Fahrer“. Als Lösung wurde seitens der DPolG NRW angedacht, eine ÖPNV-Freifahrtregelung für die „Altersgruppe 75+“ zu initiieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum „49-Euro-Ticket“ wird dieser Ansatz „Kostenfreier ÖPNV ab 75“ jedoch zunächst nicht weiterverfolgt; er kann ggf. „nachgeschoben“ werden.

Mit „Pedelec nutzen, aber sicher!“ war der nächste Agenda-Punkt überschrieben. Pedelecs nehmen laut Zweirad-Industrie-Verband inzwischen einen Anteil von mehr als 40 % im Bereich des Gesamtfahrradmarktes ein. Verkehrsunfälle mit Personenschäden unter Beteiligung dieser Fahrzeuge steigen seit Jahren kontinuierlich an, dabei liegt das Verletzungsrisiko erheblich über dem bei Unfällen mit nicht motorisierten Fahrrädern. Das findet seinen Grund darin, dass sich die Handhabung von Pedelecs im Vergleich zu nicht motorisierten Fahrrädern herausfordernder darstellt. Man war sich in der Gesprächsrunde darin einig, dass verstärkt über die Gefahren der Nutzung von Pedelecs aufzuklären ist, beispielsweise im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings. Hinsichtlich der Anregung, eine Helmpflicht für Pedelec-Nutzende einzuführen, überlegt Herr Minister Krischer nun, eine derartige Regelung über seine Funktion als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz zu initiieren.

Die leider ein wenig in Vergessenheit geratene Verkehrssicherheitsmaßnahme „Vorladung zum Verkehrsunterricht“ folgte als weiteres Thema. Die in § 48 der StVO eröffnete Möglichkeit, beispielsweise durch Expertinnen und Experten der Polizei oder aber auch aus Fahrschulen zielgruppenspezifische Beschulungen in Bezug auf die Beachtung von Straßenverkehrsnormen zu realisieren, erreicht auch Uneinsichtige oder Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter. So empfahl der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2020, bei Aggressionsdelikten im Straßenverkehr u. a. die Maßnahme „Anordnung von Verkehrsunterricht“ zu nutzen. Herr Verkehrsminister Krischer wird zukünftige Gespräche mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Landkreistag u. a. mit dem Ziel führen, dieses Thema wieder in den Fokus zu rücken.

Dann wurden die generellen Höchstgeschwindigkeitsvorgaben innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Landstraßen sowie auf Autobahnen diskutiert. Dabei konnte festgestellt werden, dass durch eine weitere Auslegung von Vorgaben bereits jetzt eine Tendenz zu mehr innerorts angeordneten 30 km/h-Strecken zu verzeichnen ist; dies auch ohne eine Umkehrung der Regelhöchstgeschwindigkeit 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften in eine Ausnahmehöchstgeschwindigkeit. Sowohl in den zuständigen Verwaltungen wie auch in der Gesellschaft hat ein diesbezügliches Umdenken eingesetzt. 

Abschließend wurde festgestellt, dass es zwischen den Besprechungsteilnehmern durchgängig übereinstimmende Vorstellungen hinsichtlich vieler Felder der Verkehrssicherheitsarbeit gibt.

 

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