09. Februar 2022

Beratungen im Landtag

DPolG NRW in Anhörungen gefragt

Im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses steht der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus den Abgeordneten Rede und Antwort. Er trägt dort die Stellungnahmen der DPolG NRW zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes wird abgelehnt.

Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes

Die einzige positive Anmerkung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Alle weiteren Forderungen der Gewerkschaften die im Rahmen von Arbeitsgruppen zuvor gemeinsam formuliert wurden finden sich in dem Gesetzentwurf nicht wieder.

Erich Rettinghaus dazu: "Zu einer Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gehört es auch, besonders belastete Berufsgruppen nicht immer weiter zu belasten, sondern durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine wirkliche Attraktivitätssteigerung zu erzielen. Dieser Gesetzentwurf eignet sich definitiv nicht dazu, eine Attraktivitätssteigerung ist nicht zu erkennen."

Die vorgeschlagenen Langzeitarbeitszeitkonten werden abgelehnt! Diese können nur genutzt werden, wenn zuvor die wöchentliche Arbeitszeit erhöht wird - völlig kontraproduktiv!

In dem Gesetzentwurf findet sich auch keine Angaben zu einer Überarbeitung und Anpassung der verschiedenen Zulagen für belastete Berufsbereiche. Auch hier haben die in Arbeitsgruppen mit dem Ministerium erarbeiteten Vorschläge keinen Widerhall gefunden.

Erich Rettinghaus: "Zusammenfassend richten wir den Appell an alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf keine Mehrheit zu verschaffen. Sollte dennoch eine Mehrheit zustande kommen, richten wir jetzt schon an dieser Stelle die Aufforderung an eine neue Regierung nach den Landtagswahlen, das Gesetz umgehend zu überarbeiten und ernst gemeinte Gespräche mit den Gewerkschaften für eine wahre und dringend benötigte Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes, zu führen. Der öffentliche Dienst in NRW hat mehr verdient als dieses Gesetz."

Gesetzentwurf zur Coronasonderzahlung; Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge; Gesetzentwurf zur Alimentation von Familien

Ja, das Tarifergebnis soll auf die Landesbeamten übertragen werden. Aber was ist das für ein Tarifergebnis? Bei der Übernahme des Tarifergebnisses war ein wirklicher Spielraum für die Besoldung der heterogenen Landschaft der Landesbeamten nicht mehr erkennbar. So wurde ein Tarifergebnis, welches grundsätzlich nicht für eine 1 zu 1 Übernahme auf die Landesbeamten zu werten ist und eine schlechte Ausgangslage darstellt, relativ kostengünstig und zu Lasten der Versorgungsempfänger übernommen und nun in die Gesetze implementiert.

Eine Möglichkeit in den Besoldungsgesprächen wäre die Prüfung eines adäquaten prozentualen monatlichen Äquivalents für die Versorgungsempfänger, um zumindest der hohen Inflationsrate entgegenzuwirken, da diese derzeit bei ungefähr 5% liegt.

Die Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie hat die Kolleginnen und Kollegen endgültig über den Rand der Belastungsgrenze hinausgebracht. Eine Wertschätzung der Polizeikräfte durch Reduzierung der Arbeitszeit wäre daher ein Zeichen in die richtige Richtung.
Als Polizei stehen wir in erster Reihe - teils vor gewaltbereiten Coronaleugnern -, sind 24/7 erreichbar, wahren und schützen Grundrechte! Wir können uns unser Gegenüber nicht aussuchen!
Wir erwarten, dass sich eine angemessene Wertschätzung für die Polizeibeamtinnen und -beamten in NRW in einer angemessenen Besoldung - inklusive Zulagen - widerspiegelt!

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