14. November 2022

DPolG informiert

Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten bei der Polizei NRW - Faktencheck

Die DPolG NRW lehnt dieses Gesetz zur „Förderung der Attraktivität im öffentlichen Dienst" als völlig unzureichend für den polizeilichen Bereich ab und fordert die Landesregierung dazu auf, - im Rahmen der angekündigten „Modernisierungsoffensive" - schnell in die Gespräche mit den Dachverbänden einzutreten.

Das jetzige Modell der Langzeitarbeitszeitkonten im Faktencheck: 

§§ 14a AZVO und 27a AZVO Pol

Einmalige Befüllung des Langzeitarbeitszeitkontos:

1. Einmalig maximal 156 Stunden aus Zeitguthaben DSM/ FLAZ/ GLAZ

2. Maximal 278 pandemiebedingt angefallene Mehrdienststunden

3. Einmalig 122 Mehrdienststunden oder Urlaubstage unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindesturlaubs

Jährliche Möglichkeiten der Befüllung:

1. Maximal 122 Mehrdienststunden oder maximal 10 Urlaubstage

2. Maximal 156 Stunden durch die freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit um bis zu 3 Stunden

Somit per anno maximal 278 Stunden. Insgesamt ist die Besparung des Langzeitarbeitszeitkontos mit maximal 2132 Stunden möglich.

Entnahmemöglichkeiten von angespartem Zeitguthaben durch vollständige oder Teilfreistellung unterliegen der dienstlichen Genehmigung, es kann nach gusto entschieden werden. Die Gründe sind nicht näher definiert.

1. Teilfreistellungen mit mehr als der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit sind unbegrenzt möglich

2. Ab 5 Jahre vor Pensionseintritt ist nur eine Freistellung in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit möglich

3. Vollständige Freistellung und Freistellung mit weniger als der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit nur maximal für 6 Monate möglich 

Hierzu die DPolG NRW:

Leider hat nun auch der Polizeihauptpersonalrat mehrheitlich der Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten bei der Polizei NRW zugestimmt. Wir lehnen das jetzige Modell weiterhin als völlig unzureichend ab! Bisher ist die Polizei der einzige Bereich im öffentlichen Dienst, der die Langzeitarbeitszeitkonten einführt. Dabei hätte es gerade bei uns ein spezielles und auf die polizeilichen Bedürfnisse angepasstes Konto geben müssen.

• Wir vermissen eine Regelung zum Verfallschutz von Mehrarbeit (Mehrdienststunden, Differenzstunden). Die Chance diese Regelung im Zusammenhang mit der Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten zu schaffen, wurde unverständlicherweise vertan.

• Die Wochenarbeitszeit wurde im Jahr 2003 für die Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden und dem Versprechen einer zeitlichen Befristung, angehoben. Bis dahin galt eine 38,5 Stundenwoche. Nun wird ein Langzeitarbeitszeitkonto geschaffen, bei dem pro Woche noch Mehrdienst aufgebaut werden kann – bis zu drei Stunden -, um das Konto zu befüllen. Vertraglich bedeutet das dann eine 44 Stundenwoche! Diese Regelung bei über 5 Millionen Mehrdienststunden und noch mehr Differenzstunden, GLAZ/ FLAZ Stunden bei der Polizei NRW ist ein schlechter Witz.

• Die Genehmigung der Teilnahme unterliegt zudem „dienstlichen“ Gründen und ist so vom Wohlwollen des Dienstherrn abhängig. Es kann nach „gusto“ entschieden werden.

• Die Befüllung des Langzeitarbeitszeitkontos mit maximal 2132 Stunden sehen wir als viel zu gering an.

• Die einmalige Befüllung mit 122 Mehrdienststunden, ggfs. mit 278 pandemiebedingten Mehrdienststunden und 156 Stunden aus Zeitguthaben mit flexibler Arbeitszeit ist ebenfalls viel zu gering.

• Absolut unverständlich, gesundheitsschädigend und anmaßend empfinden wir die Möglichkeit, zur Ansparung freiwillig auf Erholungsurlaub zu verzichten. Das Langzeitarbeitszeitkonto in dieser Form ist eine Ohrfeige für all diejenigen, die täglich den Kopf hinhalten und 24/7 für Sicherheit sorgen!

Das Langzeitarbeitszeitkonto in dieser Form ist eine Ohrfeige für all diejenigen, die täglich den Kopf hinhalten und 24/7 für Sicherheit sorgen!

 

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