02. Juni 2021

Aktuelles Flugblatt - DPolG informiert

Entfristung der Jubiläumszuwendungsverordnung

Die befristete Fassung der Verordnung wurde nunmehr durch die Landesregierung entfristet

Entfristung der Jubiläumszuwendungsverordnung

Die DPolG NRW begrüßt es, dass die Jubiläumszuwendungsverordnung des Landes Nordrhein–Westfalen geändert worden ist.

Die bis zum 30.06.2021 befristete Fassung der Verordnung wurde nunmehr durch die Landesregierung entfristet.

Die DPolG NRW hatte in der jüngsten Vergangenheit in zahlreichen Gesprächen mit der Landesregierung die lediglich befristete Regelung thematisiert, um eine Entfristung für die Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Erich Rettinghaus: „Es wäre wünschenswert gewesen, dass die enthaltenen Beträge der Zuwendungen als Ausdruck der Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen ebenfalls angepasst und erhöht worden wären.“

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