04. Januar 2019

DPolG Rechtsschutz

Erstklassig – einmalig

Wir bieten unseren Mitgliedern einen umfassenden Rechtsschutz an.

Dieser reicht
• von den ersten Ansprechpartnern in den Kreisverbänden und im Landesverband über
• einen Rechtsanwaltspool unter dem Dach des DBB NRW bis
• zur Wahl eines freien Rechtsbeistandes
und ist für alle Mitglieder kostenlos.

Der Rechtsanwaltspool des DBB NRW befasst sich u.a. mit den Schwerpunkten:
• Schmerzensgeld
• Disziplinarrecht
• Beihilfe
• Beurteilungen
• Besoldung
• Tarif
• und allen anderen Verfahren im Bereich des Verwaltungsrechts
Die in bundesweit vier Dienstleistungszentren (eines in NRW) konzentrierten Rechtsanwälte verfügen durch jährlich ca. 25.000 Verfahren in Verbindung mit ihrer Vernetzung über ein Erfahrungswissen, das seines gleichen sucht.
Für alle anderen Fälle wird grundsätzlich die Wahl eines freien Rechtsbeistandes zugesagt.

Durch die ansteigende Gewaltbereitschaft gegenüber Rettungskräften insbesondere gegenüber uns als Polizei nehmen Schmerzensgeldforderungen einen immer breiteren Raum im Bereich des Rechtsschutzes ein.
Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Adhäsionsverfahren im Zusammenhang mit Schmerzensgeldforderungen nur die zweitbeste Lösung ist.

Daher bietet die DPolG bei Schmerzensgeldforderungen grundsätzlich
• Beratung und Vertretung auch in Bagatellfällen durch einen Rechtsanwalt
• Rechtsanwaltliche Vertretung im Gerichtsverfahren
• Rechtsanwaltliche Vertretung im Falle einer Zwangsvollstreckung
• Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung im Verfahren gegenüber der eigenen Behörde
• Unterstützung im Falle eines nicht verantwortlichen Handelns eines Schädigers gegenüber der Ombudsstelle des LBV NRW (§ 82a Abs. 4 LBG)

Die Mitgliedschaft lohnt sich!

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