21. Oktober 2026

Protestwelle und Zerstörung in Europa

Europa versinkt im Chaos- Proteste sollen auch nach Deutschland getragen werden

In Frankreich wurden legitime Schülerproteste für bessere Bildungschancen von linksextremistischen und migrantischen Milieus gekapert und haben Teile des Landes ins Chaos gestürzt. Aus der Sicht der DPolG NRW ist das scharf zu verurteilen und keinesfalls hinnehmbar. Das aber sehen in Deutschland nicht alle so- das gilt leider auch für politische Akteure.

Brennende Häuser und Autos sowie geplünderte Geschäfte sind in vielen Städten Frankreichs inzwischen an der Tagesordnung- genauso wie zahlreiche verletzte Menschen. Heute kann man kaum mehr glauben, dass sich diese Gewaltexzesse aus einer Protestbewegung von Schülern heraus entwickelt haben.
Dass die Proteste gekapert wurden, ist keine bloße Behauptung. Von rund 2400 Personen, die in Frankreich vom 17.10. auf den 18.10. in Gewahrsam genommen wurden, waren rund 90 Prozent männlich und zwischen 18 und 30 Jahren alt. Sie gehörten dem klassischen linksextremistischen Schwarzen Block an oder waren eher unpolitische Personen aus dem migrantischen Milieu. Keine der festgenommenen Personen entstammten dem ursprünglichen Schülerprotest.

Neben Frankreich sind auch in weiteren europäischen Ländern Proteste zu beobachten, die in Teilen ähnliche Verläufe nehmen wie in Frankreich. Zuletzt wurde auch in Deutschland zu Protesten aufgerufen.
Darunter sind auch linke Gruppierungen, die unverhohlen zu Gewalt aufrufen und sich Entwicklungen wie in Frankreich wünschen. 

Mit einiger Sorge nimmt die DPolG NRW wahr, dass in Deutschland auch politische Parteien die Geschehnisse in Frankreich und anderen Ländern kommentieren, ohne die sich dort Bahn brechende Gewalt kritisch zu würdigen. Leider ist sogar das Gegenteil festzustellen.

„Das Versammlungsrecht ist ein zentrales Bürgerrecht, das Menschen die Möglichkeit eröffnet zu allen erdenklichen Themen unter anderem im Rahmen öffentlicher Kundgebungen oder Proteste Position zu beziehen. Es ist aber schon verfassungsimmanent festgelegt, dass Versammlungen ausschließlich friedlich durchgeführt werden dürfen. Dass es politische Parteien gibt, die dieses zentrale Element der Verfassung missachten und sogar dazu animieren, gewalttätig zu demonstrieren, ist aus der Sicht der DPolG NRW nicht nur scharf zurückzuweisen. Es muss in solchen Fällen geprüft werden, ob Parteien, die sich derartig positionieren, nicht auch über die Parteienfinanzierung sanktioniert werden können“, bekundet der Landesvorsitzend der DPolG NRW, Sascha Gerhardt ein klares Unverständnis für derartige Äußerungen von politischen Parteien.

„Die Polizei wird den legitimen Protest, wie er bereits auf zahlreichen digitalen Portalen für die nächsten Tage angekündigt wurde, natürlich schützen. Sie wird es auch tun, obschon im Versammlungsgesetz klar geregelt ist, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe bei der Polizei anzuzeigen sind. Das gehört zum Kern polizeilichen Handelns. Allerdings ist genauso klar, dass durch die Polizei auch unbeteiligte Dritte geschützt werden, wenn diese durch Protestierende gefährdet werden- gleichgültig, ob es sich hier um Sachwerte oder die körperliche Unversehrtheit handelt. Die Polizei wird alles tun, um Eskalationen, wie sie im benachbarten Ausland und insbesondere in Frankreich zu beobachten sind, zu verhindern. Zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen sowie der Protestierenden fordern wir dazu auf, dass die Parteien, die zum Protest aufrufen, ihrer Verantwortung gerecht werden. Dies können sie nur, wenn sie ausschließlich zum friedlichen Protest aufrufen“, betont Sascha Gerhardt.

 

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