16. September 2021

Gesetz zur Verbesserung der Alimentation kinderreicher Familien

Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird in NRW rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht

Das Land Nordrhein-Westfalen wurde vom Bundesverfasungsgericht aufgefordert, die verfassungswidrig zu niedrige Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern anzupassen.

Der Landtag NRW hat nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Jahres.

Hier geht es zur diesbezüglichen Mitteilung des DBB NRW

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