Das Land Nordrhein-Westfalen wurde vom Bundesverfasungsgericht aufgefordert, die verfassungswidrig zu niedrige Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern anzupassen.
Der Landtag NRW hat nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Jahres.