29. Juni 2016

Mögliche Gesundheitsgefährdung durch verwendete Munition und/oder unzureichend belüftete Schießstände?

Fürsorgepflicht wird eingefordert

Aufgrund der Vorkommnisse in Berlin und Bielefeld (Verdacht der Vergiftung der Kollegen mit Antimon durch Schießtraining) und in Bayern (Erhöhte Konzentration von Blei im Blut bei Sportschützen) fordert die DPolG NRW:

  • die sofortige Überprüfung aller polizeilich genutzten Schießstätten
  • die Überprüfung sämtlich genutzter Munition (Action 4, QD 1, FX, etc.; in allen Bestandteilen)
  • das Feststellen einer möglichen Gesundheitsschädigung durch Kontakt mit Spreng- und Pyrotechnik
  • kurz- und langfristige unbürokratische Anerkennung von Dienstunfällen aufgrund der Belastung
  • eine Gesundheitsüberprüfung aller Kollegen auf freiwilliger Basis

Wir gehen davon aus, dass das MIK NRW und das LZPD NRW alles unternehmen, um Gesundheitsgefährdungen von unseren Kolleginnen und Kollegen abzuwenden.
Die oben genannten Forderungen sind ein Mindestmaß der Fürsorgepflicht des Landes NRW für seine Beschäftigten!

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