29. April 2020

Große Trauer und Entsetzen über den Tod unseres lieben Kollegen vom SEK Münster

Er wurde im Einsatz von zwei Schüssen getroffen und verstarb wenig später.

Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus:

„Unsere Gedanken in tiefster Anteilnahme sind bei unserem Kollegen, seiner Familie, Kolleginnen, Kollegen und Freunden – denen wir in dieser schwierigen Zeit alle nötige Kraft wünschen.“

„Dass Taten mit einer derartigen vorsätzlichen Ausführung, ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit anderer, - hier die Abgabe von Schüssen auf Einsatzkräfte - auf das Härteste bestraft werden müssen, ist völlig unstrittig. Aber auch die Tatsache, dass eine derartige Tat von niedrigen Beweggründen geprägt ist und damit einen vorsätzlichen Mord mitumfasst! Nötigenfalls sind Tatbestände anzupassen.

Wer auf Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte schießt, nimmt vorsätzlichen deren Tod in Kauf, versucht sich dem Zugriff zu entziehen und oder Beweismittel zu verbergen - eine lebenslange Freiheitstrafe für den Täter würde nicht außer Verhältnis zur Tat stehen. Würde ein Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter dem Strich stehen, täte das mehr als weh!

Wir erwarten hier ein klares Signal der Justiz! Täterrechte hängen zu hoch in unserem Land! Denken und kümmern wir uns mehr um die Opfer und verhindern so u.a. durch harte Strafen und angepasste Normen weitere Opfer, indem die Täter die volle Härte des Gesetzes spüren und lange, lange eingesperrt werden.“

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