01. Oktober 2026

DPolG NRW begrüßt, dass ein längst fälliger Schritt nun endlich zur Umsetzung gebracht wird

Höhere Bestrafung für Angriffe auf Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind

Seit Jahren kennt die Statistik der erfassten Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten nur eine Entwicklung - den stetigen Anstieg nach oben. Ebenso nehmen zusätzlich auch jedes Jahr Angriffe auf u. a. Rettungskräfte, Ärzte und Pfleger zu. Aufgrund dieser Entwicklung mahnt die DPolG seit Jahren an, Konsequenzen zu ziehen und den Schutz der betroffenen Berufsgruppen endlich effektiv sicherzustellen.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung kann Situation der betroffenen Berufsgruppen verbessern 

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens" hat die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag geleistet, um deutlich zu machen, dass derartige Handlungen durch die Gesellschaft scharf verurteilt und nicht hingenommen werden. 

Strafverschärfung bei Widerstand und tätlichem Angriff

Insbesondere die Veränderung des Strafmaßes bei Widerstandshandlungen gem. Paragraf 113 StGB (Höchststrafe zukünftig fünf Jahre) sowie die Anhebung der Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte gemäß 114 StGB (mindestens sehcs Monate Freiheitsstrafe) als auch die Strafverschärfung bei besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gem. Paragraf 114 (2) StGB (Mindeststrafe 1 Jahr, Höchststrafe 10 Jahre) sind aus Sicht der DPolG NRW hervorzuheben. 

Die DPolG NRW begrüßt, dass insbesondere Widerstandsdelikte und tätliche Angriffe durch die Bundesregierung mit einem veränderten und insbesondere höheren Strafrahmen versehen sind. Dasss im Rahmen des Gesetzesentwurfs zugleich auch eine Erweiterung des geschützten Personenkreises erfolgte, wird seitens der DPolG NRW ausdrücklich unterstützt. Die Bundesregierung stellt zu Recht heraus, dass diese Tathandlungen eine besondere gesellschaftliche Ächtung erfahren. 

Zugbegleiter, Ärzte, Angestellte in Arztpraxen und Krankenhäusern, Pflegerinnen und Pfleger, und viele weitere Gruppen sehen sich immer häufiger Angriffen ausgesetzt - teilweise mit schweren Folgen. Dass diese Gruppen zukünftig einen besonderen strafrechtlichen Schutz genießen, wird seitens der DPolG NRW ausdrücklich begrüßt. 

Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) flächendeckend einführen 

Der Bundesgesetzgeber hat seinen Teil zum besseren strafrechtlichen Schutz unter anderem von Polizistinnen und Polizisten beigetragen. 

Die DPolG NRW erwartet nun, dass auch die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird und alles Erforderliche unternimmt, um gegen die stetig steigenden Zahlen tätlicher Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten vorzugehen. Erwiesenermaßen haben insbesondere DEIG hier eine erhebliche präventive Wirkung. Mit der Austattung aller Kreispolizeibehörden mit DEIG kann die Landesregierung daher ebenfalls einen großen Beitrag zur Verringerung der Anzahl der tätlichen Angriffe - und damit zum Schutz der Einsatzkräfte - leisten. 

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