29. Juni 2016

Kennzeichnungspflicht

Nachdem in 2015 im Polizeihauptpersonalrat und der Einigungsstelle die Einführung einer Kennzeichnungspflicht gescheitert war, wird sie nun doch von der Rot/Grünen Landesregierung mit einem aktuellen Gesetzesentwurf eingeführt!

Das Polizeigesetz wird geändert und im Rahmen der Implementierung von Bodycams auch eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für die Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten eingeführt werden. Wir danken der Landesregierung ausdrücklich und insbesondere den Grünen für diesen Vertrauensbeweis gegenüber der Polizei. Zur Erinnerung: Unsere Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei kennen kaum noch dienstfrei, schieben Überstunden ohne Ende vor sich her und leisten unter einer immensen persönlichen, familiären und dienstlichen Belastung hervorragende Arbeit. Und da hat die Landesregierung nichts Besseres zu tun, als eine Kennzeichnungspflicht per Gesetz einzuführen? Aber es steht im gemeinsamen Koalitionsvertrag von Rot/Grün! Ohne Kennzeichnungspflicht gab es anscheinend keine Regierungsmehrheit für Bodycams! Wir haben und werden weiterhin eine Kennzeichnungspflicht stets ablehnen und sehen nun auch personalvertretungsrechtliche Aspekte als völlig ausgehebelt und missachtet an. Wir haben nach der Landtagswahl 2017 die Hoffnung und Erwartung, dass die Grünen nicht mehr in Regierungsverantwortung kommen und dass eine neue Landesregierung diese Regelung unverzüglich rückgängig machen wird. Weiterhin wird im neuen § 6a PolG das Mitführen des Dienstausweises und die Legitimationspflicht eingeführt, was bisher nur über eine Dienstanweisung geregelt war. Ebenso wird das Tragen eines NOCH freiwilligen Namensschildes für alle geregelt.

zurück