Aufgrund der aktuell durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Nordrhein-
Westfalen (OVG NRW) und des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) erneut
aufgeworfenen Frage der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtinnen
und Beamter (ab dem dritten Kind) in Nordrhein-Westfalen hat sich der DBB
NRW entschieden, den betroffenen Beamtinnen und Beamten Musteranträge und -
widersprüche zur Verfügung zu stellen.
Verschiedene Gerichtsverfahren befassen sich zur Zeit mit der Frage, ob die Besoldung verfassungskonform bei drei und mehr Kindern ist. Zur Information über den Sachstandes kann das Schreiben des DBB Vorsitzenden NRW, Roland Staude geladen werden. Ein Musterwiderspruch ist als Word-Dokument angefügt. Dies muss auf die jeweilige Situation angepasst werden.