12. September 2019

Luftsicherheitskontrollen

Luftsicherheitskontrollen von Fluggästen, Gepäck und Fracht sind eine hoheitliche Aufgabe

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Landtages zum Antrag der SPD Fraktion „Sicherheitsdefizite für Fluggastpassagiere beseitigen – Landesregierung muss sich für die Bündelung aller Luftsicherheitsaufgaben in staatlicher Hand einsetzen“ stellt die DPolG NRW klar:

Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus:

„Wir unterstützen klar die Auffassung der SPD Fraktion und sehen Luftsicherheitskontrollen eindeutig als hoheitliche Aufgabe an. Um allerhöchste Sicherheitsmaßstäbe an deutschen Flughäfen sicherzustellen, muss erfahrenes und qualifiziertes Sicherheitspersonal eingesetzt werden. Dieses Personal muss entsprechend im Lehrberuf, ordentlich anerkannt, ausgebildet und entlohnt werden. Flugsicherheit darf nicht Gegenstand eines Wettbewerbes privater Sicherheitsfirmen sein. Schon gar nicht darf das Prinzip gelten, der günstigste Anbieter bekommt den Zuschlag – das geht zu Lasten der Beschäftigten und der Qualität! Sicherheit gibt es nun Mal nicht zum Billigtarif!

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass diese Ziele allerdings bestmöglich durch die Einrichtung von staatlichen bzw. halbstaatlichen Sicherheitsgesellschaften erreicht werden können und so insgesamt ein einheitlicher Qualitätsstandard gewährleistet werden kann. Langfristig sollte dieses Prinzip für alle Verkehrsflughäfen, auch für die Flughäfen mit Zuständigkeit der Landesluftsicherheitsbehörden/ Bezirksregierungen gelten.“

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