06. Mai 2026

Misstrauen gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hat einen Namen – Landesantidiskriminierungsgesetz NRW (LADG NRW) – DPolG NRW lehnt den Gesetzesentwurf klar ab

Am 05.05.2026 fand die Anhörung zum Entwurf des LADG NRW im Integrationsausschuss des Landtags NRW unter Beteiligung von DBB NRW und DPolG NRW statt. Der Sachverständige des DBB NRW, der Landesvorsitzende der DPolG NRW, Erich Rettinghaus stellte deutlich heraus, dass die Durchsetzung geltenden Rechts die bedeutendste Aufgabe des öffentlichen Dienstes ist. Das beinhaltet selbstverständlich auch die Achtung der eigenen Rechtsgrundlagen für das Verwaltungshandeln und schließt diskriminierende Handlungen klar aus.

Dieses Grundvertrauen in die Integrität der Beschäftigten des Landes war die bedeutendste Grundlage für die Beziehung der Landesregierung zu den Beschäftigten. Mit dem Entwurf des LADG NRW ist die Basis des gegenseitigen Vertrauens zerstört.

 

Weitere Ausführungen lesen Sie gerne in unserer Pressemitteilung 

Die Aufzeichnung der Anhörung können Sie hier ansehen Landtag NRW:Video LADG Anhörung 

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