16. Februar 2018

Sicherheitspaket der Landesregierung

Neues Polizeigesetz für NRW

“Wir begrüßen außerordentlich das heute von Innenminister Herbert Reul vorgestellte Sicherheitspaket I der Landesregierung mit einem neuen Polizeigesetz als ersten wichtigen Schritt zur Stärkung der Inneren Sicherheit in NRW. Innere Sicherheit, die erforderlichen Gesetze und Ermächtigungen damit wir als Polizei unsere Arbeit effektiver gestalten können, wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt," so Erich Rettinghaus.

"In Zeiten des Terrors mit vielen Herausforderungen für die Polizei und die Sicherheitsbehörden ist es dringend geboten die Gesetze dahingehend anzupassen und die Polizei entsprechend personell und materiell auszustatten. Wir haben im Land eine stetig steigende Zahl an islamistischen Gefährdern, kampferprobten Rückkehrern aus Kriegsgebieten, eine wachsende Zahl an Salafisten und die organisierte Kriminalität mit all ihren Facetten, alles neben dem normalen alltäglichen Einsatzgeschehen. Wir gehen davon aus, wie der Titel Sicherheitspaket I vermuten lässt, dass weitere Pakete folgen werden. Vorschläge wie z.B. die Einführung automatisierter Kennzeichenlesesysteme mit automatisiertem Fahndungsabgleich, haben wir. Wir warten nun auf den Gesetzestext und werden uns in der folgenden Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf äußern.

Positiv die Ankündigung von Minister Reul die Einführung der Telekommunikationsüberwachung erweitert mit der Quellen – Telekommunikationsüberwachung. Es kann nicht sein, dass sich Terroristen unerkannt in Sozialen Netzwerken verabreden, Anschläge vorbereiten und austauschen. Die Polizei muss wieder vor die Lage kommen und das ist ein guter erster Schritt. Andere Länder hatten das bereits in ihren Polizeigesetzen berücksichtigt.

Der Unterbindungsgewahrsam, also die Ingewahrsamnahme von Gefährdern, war bisher nur für 48 Stunden möglich und wird jetzt auf bis zu einem Monat verlängert, gilt dann auch erweitert für z.B. Sexualstraftäter.

Die Fußfessel wird gesetzlich verankert, um den Aktionsradius und die Kommunikation von Gefährdern einzuschränken. Nach Gefahrenanalyse kann nun u.U. die Fußfessel im Einzelfall eine personalintensive Observation ersetzen.

Die Ausweitung der Videobeobachtung haben wir schon lange gefordert. Sie wirkt langfristig präventiv und erleichtert die polizeiliche Arbeit hinsichtlich der Feststellung von Tat und Täterschaft.

Schon lange fordern wir in NRW die Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes für alle operativen Einheiten der Schutz- und Kriminalpolizei in Fahrzeugausstattung. Wir gehen davon aus, dass das Distanzelektroimpulsgerät nun entsprechend im Polizeigesetz festgeschrieben wird. Dazu werden wir uns in der Verbändeanhörung einlassen.

Die Verankerung der „strategischen Fahndung“ oder „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ in NRW ist längst überfällig. Nun gilt abzuwarten, ob der im Gesetz definierte Anlass ausreichend ist.“

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