29. September 2016

Anhörung im Landtag

Rechtliche Hürden für polizeiliche Videobeobachtung senken – mehr Sicherheit ermöglichen

"Die Videoüberwachung, sowie auch eine mögliche Videoaufzeichnung, können gleichermaßen ein wertvolles Instrument zur Prävention von Straftaten als auch zu einer möglichen Strafverfolgung darstellen." Dies führte Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der DPolG NRW im Düsseldorfer Landtag aus. Die CDU Fraktion des Landtages hatte einen Antrag eingebracht um das Polizeigesetz zu ändern.

 

Weiter führte Erich Rettinghaus aus:

"Gleichwohl sollte man bedenken, dass der umfassende Einsatz von Kameras nicht zu einer vollständigen Verhinderung von Straftaten führen kann. Zudem sollte der Einsatz der Videoüberwachung nicht von einem Tatverdacht zu einem Generalverdacht für bestimmte Örtlichkeiten im Hinblick auf kriminalistische / kriminogene Taten führen, so dass die Gefahr einer Spirale der Stigmatisierung und Kriminalisierung der Orte nicht von der Hand zu weisen wäre.

Anderseits erweist sich die derzeitige gesetzliche Regelung als zu eng.

Wir brauchen die Videoüberwachung an Orten, an denen Straftaten begangen, verabredet
und verübt werden, um diese Taten durch ein möglichst frühzeitiges Erkennen und Einschreiten
zu verhindern bzw. zu unterbinden, und um sie besser aufklären zu können."

Die Entscheidung der Landesregierung Schulterkameras in einem Pilotprojekt zu erproben wird ausdrücklich von der DPolG NRW begrüßt. Auch dazu nimmt der Landesvorsitzende in der Anhörung Stellung.

Die gesamte Stellungnahme der DPolG NRW kann hier abgerufen werden.

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