09. Oktober 2026

Besoldungsreform

Verfassungskonforme Besoldung- DPolG NRW lehnt die Pläne der Landesregierung ab.

Am 15.10.2026 wird der Entwurf der Landesregierung für eine Besoldungsreform in den Landtag eingebracht. Die Zielsetzung besteht darin, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 umzusetzen und die Besoldungsgesetzgebung verfassungskonform auszugestalten. Der Entwurf überzeugt die DPolG nicht und wird in entscheidenden Bereichen abgelehnt.

Die Landesregierung wird am 15.10.2026 den Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenbesoldung in den Landtag einbringen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2025 ergab, dass die Besoldungsstruktur in NRW nicht verfassungskonform ist.

NRW hatte vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits einige Aspekte, insbesondere hinsichtlich der Besoldung für Familien geändert. Die nun erforderlichen Änderungen fallen daher in NRW geringer aus als in den meisten anderen Bundesländern.

Familienzuschläge schmelzen ab und fiktives Partnereinkommen rechnet Familieneinkommen schön

Aus der Sicht der DPolG NRW ist am Entwurf der Besoldungsgesetzgebung insbesondere zu bemängeln, dass ab 2028 die Zulagen für ortsgebundene Familienzuschläge schrittweise absinken.

Noch problematischer als die abschmelzenden Familienzuschläge bewertet die DPolG NRW das Festhalten am verfassungswidrigen fiktiven Partnereinkommen. Hiernach wird grundsätzlich angenommen, dass ein Partner ein fiktives Einkommen von 7236 Euro jährlich beisteuert. Daher wird angenommen, dass die Besoldung entsprechend niedriger ausfallen kann und dass diese dennoch amtsangemessen ausfällt. Beamte, bei denen Partner keine oder geringere Einkommen erzielen, können dann auf Antrag eine Anpassung ihrer Bezüge erwirken.

Die DPolG NRW lehnt sowohl das Abschmelzen der Familienzuschläge als auch die Fortführung der verfassungswidrigen Familieneinkommen strikt ab.

Landesvorsitzender mit klaren Forderungen

„Wir werden an der Seite des DBB NRW dafür kämpfen, dass die Trickserei mit der Besoldung aufhört. Sie darf keinesfalls Bestandteil einer neuen Besoldungsgesetzgebung werden. Beamtinnen und Beamte sind keine Bittsteller beim Dienstherrn, die ihre persönlichen Lebensumstände offenbaren, um so eine angemessene Besoldung zu erwirken. Kolleginnen und Kollegen werden wie Transferempfänger behandelt- dieser Zustand ist mit dem Begriff „unwürdig“ noch sehr höflich umschrieben, bringt der Landesvorsitzende der DPolG NRW, Sascha Gerhardt, seine Verärgerung zum Ausdruck. 

„Wenn eine neue Besoldungsgesetzgebung mit verfassungswidrigen Elementen ausgestaltet wird, sind erneute Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht unausweichlich. Der Landtag NRW hat es in der Hand, die durch DBB NRW und DPolG geforderten Änderungen aufzugreifen und den Gesetzesentwurf anzupassen und weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern“, äußert der Landesvorsitzende, Sascha Gerhardt, seine klare Erwartungshaltung für zwingend erforderliche Änderungen und die Folgen, wenn diese ausbleiben.

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