Rechtsschutz
Rechtsschutz umfasst die Rechtsberatung und den Verfahrensrechtsschutz bei allen Angelegenheiten, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen und wird auf der Grundlage der Rechtsschutzordnung des DBB NRW und der DPolG-Verfahrensrichtlinie gewährt.
Zum Beispiel:
u.v.a.m.
Bei außergewöhnlich schwerwiegenden Fällen wird sich die Rechtsschutzkommission der DPolG mit der Rechtsabteilung des Deutschen Beamtenbundes DBB NRW für unsere Mitglieder einsetzen, um eine Rechtsschutzübernahme zu gewährleisten.
Diensthaftpflichtversicherung, Kfz-Regressversicherung (als Oberbegriff), Regressversicherung
Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit (grob fahrlässig) als Angehöriger der Polizei verursacht werden.
Dienstunfallversicherung inkl. Wegeunfall zum Dienst
Zusätzlich:
Freizeitunfallversicherung
Zusätzlich:
Unfallversicherung bei Sportsonderkuren
Daneben werden die Leistungen aus der Dienst- und Freizeitunfallversicherung gewährt.
Zur Sicherung des zusätzlichen Unfallschutzes ist es erforderlich, dass der Landesgeschäftsstelle vor Antritt der Kur durch Übersendung einer Kopie des Kurbescheides in Kenntnis gesetzt wird.
Sterbegeldbeihilfe
Kleine Anwartschaft
Für die Dauer des Studiums im Beitrag der DPolG NRW über einen der Partner enthalten.
Versicherungsdienst
Individuelle Beratung über zusätzliche Sterbegeld-, Lebens-, Ausbildungs-, Heirats-, Unfall-, Privat- und Familienhaftpflicht-, rund um Reise-, Hausrat-, Krankenkosten-, Anwartschafts- und Restkostenversicherungen durch unsere Kooperationspartner.
DPolG NRW Mitgliedsausweis mit Lichtbild
Monatliche Mitgliederzeitschrift „Polizeispiegel“
Seminare zu berufs- und gesellschaftlichen Themen
Stand 01.10.2020