Fahndungserfolg nach einem vermutlich israelfeindlich motivierten Angriff zeigt Bedeutung moderner Videoüberwachung
Der aktuelle Fahndungserfolg nach dem mutmaßlich israelfeindlich motivierten Angriff am Düsseldorfer Rathausufer zeigt aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) NRW erneut den hohen Stellenwert von Videoaufzeichnungen für eine moderne und erfolgreiche Polizeiarbeit.
Am 22. September sollen zwei Männer einen 35-Jährigen am Rathausufer angegriffen und verletzt haben. Zuvor war der Mann, der eine Kippa und einen Pullover mit einem Emblem der israelischen Streitkräfte trug, israelfeindlich beleidigt sowie mit Tritten und Schlägen attackiert worden. Die Polizei richtete die „EK Rathaus“ ein; der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts eines politisch motivierten Übergriffs. Inzwischen konnten zwei Tatverdächtige identifiziert werden. Neben Hinweisen aus der Bevölkerung trugen auch Videoauswertungen zu den Ermittlungen bei.
„Der aktuelle Fall in Düsseldorf zeigt sehr konkret, welchen Wert Videotechnik für die polizeiliche Ermittlungsarbeit haben kann. Bilder liefern objektive Ermittlungsansätze, helfen bei der Rekonstruktion von Tatabläufen und können entscheidend dazu beitragen, Tatverdächtige zu identifizieren. Gerade bei schweren Gewalttaten im öffentlichen Raum dürfen wir auf diese Möglichkeiten nicht verzichten“, erklärt Sascha Gerhardt, Landesvorsitzender der DPolG NRW.
Die DPolG NRW spricht sich deshalb für einen gezielten Ausbau der Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten und anderen besonders gefährdeten öffentlichen Orten aus. § 15a Polizeigesetz NRW eröffnet hierfür bereits Möglichkeiten, knüpft deren Einsatz aber an konkrete gesetzliche Voraussetzungen.
Dabei muss nach Auffassung der DPolG NRW zwischen der Aufzeichnung von Videobildern zur späteren Auswertung und einer permanenten Live-Beobachtung differenziert werden.
„Mehr Videoüberwachung darf nicht automatisch bedeuten, dass vor jeder Kamera rund um die Uhr eine Kollegin oder ein Kollege vor einem Monitor sitzen muss. Wo eine unmittelbare Live-Beobachtung aus einsatztaktischen Gründen erforderlich ist, muss dafür selbstverständlich ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Wo hingegen die beweissichere Aufzeichnung und spätere Auswertung im Vordergrund stehen, brauchen wir ebenfalls praxistaugliche und rechtssichere Lösungen. Angesichts der Personalsituation müssen wir Technik so einsetzen, dass sie unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützt und entlastet“, so Sascha Gerhardt.
Die DPolG NRW spricht sich deshalb zugleich dafür aus, die rechtlichen Möglichkeiten und den Einsatz moderner technischer Unterstützungssysteme weiterzuentwickeln. Dazu gehört perspektivisch auch eine intelligente Videoanalyse, die sicherheitsrelevante Situationen erkennen und Polizeikräfte gezielt unterstützen kann. Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und klare gesetzliche Grenzen müssen dabei gewährleistet bleiben.
„Videoüberwachung ersetzt keine Polizei auf der Straße. Aber sie kann ein zusätzlicher digitaler Zeuge sein. Der Düsseldorfer Fall zeigt, wie wertvoll Bildmaterial für Ermittlungen sein kann. Deshalb brauchen wir eine moderne Kombination aus sichtbarer Polizeipräsenz, Videoaufzeichnung und intelligenter technischer Unterstützung“, betont Sascha Gerhardt.