Leistungen der DPolG NRW
Rechtsschutz
Unser gewerkschaftlicher Rechtsschutz umfasst die Rechtsberatung und den Verfahrensrechtsschutz bei allen Angelegenheiten, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen und wird auf der Grundlage der Rechtsschutzordnung des DBB NRW und der DPolG-Verfahrensrichtlinie gewährt.
Unsere umfassenden Rechtsschutz-Leistungen sowie weitere Details zum Rechtsschutz finden Sie hier.
Diensthaftpflichtversicherung, Kfz-Regressversicherung (als Oberbegriff), Regressversicherung
- 20.000.000,00 € Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 1.000.000,00 € Regress (z.B. Schäden durch Dienst-Kfz, -Hunde, -Pferde, -Boote, -Drohnen, etc.)
- 100.000,00 € Regress (z.B. Schäden an Dienst-Kfz, -Hunden, -Pferden, -Booten, -Drohnen, etc.)
- 100.000, 00 € Verlust von Dienstschlüssel/ -Codekarten
- 100.000,00 € Geräteregress
- 50.000,00 € Verlust persönlicher Ausrüstungsgegenstände
- 50.000,00 € Verlust von fiskalischem Eigentum
und - 5.000,00 € Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten Gegenständen
Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit (grob fahrlässig) als Angehöriger der Polizei verursacht werden.
- 9.000,00 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 3.000,00 € für den Todesfall
- 4.000,00 € Invalidität - Grundsumme -
- 10.000,00 € Invalidität - Höchstsumme -
- 10.000,00 € Bergungs- und Rettungskosten
- 5.000,00 € Kosten für kosmetische Operationen
- 500,00 € Kurkosten
Freizeitunfallversicherung
- 2.500,00 € bei Unfalltod
- 4.500,00 € bei Unfallinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad entsprechende Teil
- 6,00 € Tagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt
Unfallversicherung bei Sportsonderkuren
- 100.000,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE
Daneben werden die Leistungen aus der Dienst- und Freizeitunfallversicherung gewährt.
Zur Sicherung des zusätzlichen Unfallschutzes ist es erforderlich, dass der Landesgeschäftsstelle vor Antritt der Kur durch Übersendung einer Kopie des Kurbescheides in Kenntnis gesetzt wird.
Sterbegeldbeihilfe
- 435,00 € für das Mitglied, dessen Ehegattin/ Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners.
- Außerdem günstige Bedingungen für eine zusätzliche Sterbegeldversicherung.
Kleine Anwartschaft
Für die Dauer des Studiums im Beitrag der DPolG NRW über einen der Partner enthalten.
Versicherungsdienst
Individuelle Beratung über zusätzliche Sterbegeld-, Lebens-, Ausbildungs-, Heirats-, Unfall-, Privat- und Familienhaftpflicht-, rund um Reise-, Hausrat-, Krankenkosten-, Anwartschafts- und Restkostenversicherungen durch unsere Kooperationspartner.
DPolG NRW Mitgliedsausweis mit Lichtbild
Monatliche Mitgliederzeitschrift „Polizeispiegel“
Seminare zu berufs- und gesellschaftlichen Themen