15. Oktober 2026

Besoldungsreform

Gesetzesentwurf angepasst- längerer Vertrauensschutz beim Familienzuschlag

Der Landtag berät am heutigen Tag erstmals über die von der Landesregierung eingebrachte Besoldungsreform für eine amtsangemessene Alimentation. Allerdings berät der Landtag nicht über den Ursprungsentwurf. Dieser wurde nach deutlicher Kritik der DPolG NRW an der Seite des DBB NRW im Rahmen der Verbändeanhörung schon vor der ersten Lesung im Parlament durch die Landesregierung angepasst

Bemängelt wurden durch den DBB NRW in seiner Stellungnahme zum Gesetz verschiedene Aspekte des Gesetzesentwurfs zur Besoldungsreform. Insbesondere aber besteht Kritik am fiktiven Partnereinkommen, bei dem der Dienstherr annimmt, dass ein Partner eines Beamten mindestens 7236 Euro jährlich verdient. Nur wenn der Beamte seine Verhältnisse offenlegt und nachweist, dass der Partner weniger verdient, wird die Besoldung korrigiert.

Darüber hinaus sollen die ortsgebundenen Familienzuschläge ab 2028 schrittweise sinken. Die Landesregierung sah hierfür jedoch einen Bestandsschutz vor, der über einen Zeitraum von sieben Jahren abschmelzen sollte.

Längerer Bestandsschutz

Durch die im Rahmen der Verbändeanhörung erfolgte Stellungnahme des DBB NRW ist es nun gelungen, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Gesetzentwurf nochmal überdacht hat.
Die ortsgebundenen Familienzuschläge sollen zwar weiterhin sinken. Allerdings sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass der Bestandsschutz nicht mehr innerhalb von sieben, sondern von zehn Jahren abschmelzen soll. Die Landesregierung betont, dass durch die Besoldungsreform alle Beamten eine höhere Besoldung erhalten. Niemand wird weniger Geld bekommen.

Erste Einschätzung der DPolG NRW

„Die Verbändeanhörung zeigt Wirkung. Das ist aus der Sicht der DPolG NRW, die am Prinzip des abschmelzenden ortsgebundenen Familienzuschlags genauso Kritik geübt hat wie der DBB NRW, ausdrücklich zu begrüßen. Wir werden nun genau hinschauen und in der weiteren Folge viele Gespräche führen, um zu erreichen, dass der Gesetzesentwurf  weitere Verbesserungen erfährt, um am Ende tatsächlich eine verfassungskonforme, weil amtsangemessene Alimentation zu erreichen. Denn so viel ist klar: verfassungskonform ist der Entwurf durch die erfolgte Anpassung keineswegs. Schließlich wurde das fiktive Partnereinkommen durch namhafte Verfassungsrechtler bereits als verfassungswidrig eingestuft. Die DPolG NRW kann einem Gesetzesentwurf nur die Zustimmung erteilen, wenn er in allen Regelungspunkten verfassungskonform ist. Beamte sind weder Bittsteller noch Transferempfänger, die ihre persönlichen Lebensumstände offenbaren müssen, um eine darauf angepasste Besoldung zu erhalten. Bleiben die Verfassungswidrigen Elemente Bestandteil eines zukünftig verabschiedeten Gesetzes, wird der Gang vor das Verfassungsgericht trotz der nun erfolgten Anpassung unausweichlich sein “, bezog der Landesvorsitzende der DPolG NRW, Sascha Gerhardt, im Rahmen einer ersten Einordnung des nun angepassten Gesetzesentwurfs erneut klar Stellung.

 

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