12. Dezember 2018

Landtag NRW

Neues Polizeigesetz beschlossen

“Wir begrüßen außerordentlich das neue Polizeigesetz und insbesondere das Verfahren bis hin zur nun finalen Fassung mit einer überzeugenden Mehrheit im Plenum. Es ist nicht selbstverständlich, dass Regierung und ein Großteil der Opposition einem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen." So Erich Rettinghaus in seiner Presseerklärung.

"Insbesondere die SPD Fraktion hatte stets ein deutliches Interesse an einem Polizeigesetz, welches auch von ihr mitgetragen werden kann. Es ist jedenfalls ein deutliches Signal von CDU, FDP und SPD an die Menschen in NRW, dass Innere Sicherheit einen neuen Stellenwert hat und nun zur Stärkung der Sicherheit in NRW gehandelt wird. Uns als DPolG war stets wichtig, dass wir ein Polizeigesetz erhalten, mit dem die Kolleginnen und Kollegen auch rechtssicher arbeiten können und welches im Einklang mit dem Datenschutz unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit steht. Das ist nun der Fall und das Gesetz hat den Charakter als Vorlage auch für andere Länder zu dienen. Insbesondere das Verfahren im Landtag NRW sollte als Vorbild für andere Länderparlamente dienen. Das Zustandekommen, die zahlreichen Anhörungen von Sachverständigen, die aufgenommenen Änderungen bis zur Endfassung, zeugen von einem guten Demokratieverständnis, welches sich nun in den Mehrheiten im Landtag wiederspiegelt und NRW sicherer machen wird. Viele nun mögliche Instrumentarien, wie die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr wird uns in der Praxis, zum Beispiel bei Entführungen, eine schnelle, zielführende und opferorientierte Hilfe sein. Auch die strategische Fahndung rückt nun konkret in den Bereich terroristischer Straftaten und entspricht so dem Sinn der Stärkung der Sicherheit. Personen und Fahrzeuge können nun unter Vorlage der Voraussetzungen des neuen Polizeigesetzes angehalten und überprüft werden. Gerade der jüngste Terroranschlag in Straßburg und die weiterhin hohe latente Anschlagsgefahr machen deutlich, wie wichtig entsprechende Sicherheitsgesetze und Eingriffsbefugnisse sind.“

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