19. August 2018

Arbeitszeiten

Gleitzeitkonten anpassen

In den Kreispolizeibehörden gibt es unterschiedliche GLAZ Zeiterfassungssysteme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb von DSM (Dezentrales Schichtdienstmanagement/ SP-Expert).

Ebenso unterschiedlich sind zum Teil die Kappungsgrenzen von geleisteten Stunden auf den Gleitzeitkonten. Können diese Stunden nicht auf andere Konten innerhalb des Zeiterfassungssystems umgebucht werden (z.B. Rufbereitschaft, wenn diese durch die Verwendung geleistet wird), verfallen die Stunden oberhalb der Kappungsgrenze.

Ein Umstand, der nicht tragbar ist, insbesondere da es in den Polizeibehörden unterschiedliche Höchstgrenzen gibt.

Wir haben uns an Innenminister Herbert Reul gewandt und ihn gebeten, der Kappung von geleisteten Stunden mit einem Erlass entgegenzuwirken. Die Zeit drängt, da auch der Zeitpunkt der Kappung in der jeweiligen Behörde teils unterschiedlich ist. Keine Stunde, egal auf welchem Konto, darf verfallen!

DPolG NRW – sich kümmern statt reden!

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