02. Mai 2016

DPolG Forderung

Änderung der Laufbahnverordnung Polizei NRW

Der DBB NRW mit seinen Mitgliedsgewerkschaften ist zur Zeit aufgefordert zu einem Entwurf der Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamte im Land NRW Stellung zu beziehen. Unsere Laufbahnverordnung der Polizei Nordrhein-Westfalen soll dabei nicht novelliert werden!

Wir als DPolG haben zusammen mit dem DBB klare Positionen formuliert und der Landesregierung übermittelt.
Wir fordern unter anderem:
1.Prüfungserleichterter Aufstieg von A 13 g.D. nach A 14 h.D., um die vorhandenen und zu erwartenden Fehlstellen im höheren Dienst zu kompensieren. Die Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst nehmen bereits jetzt Funktionen des höheren Dienstes dauerhaft wahr.
2.Verkürzung der dreijährigen Probezeit nach Beendigung des Bachelorstudiums unter Berücksichtigung entsprechender Bewertungen im Studium.
3.Genereller prüfungsfreier Bereichswechsel aufgrund Polizeidienstunfähigkeit in die allgemeine Verwaltung — ohne zweijähriges STUDIUM an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung!

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