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Mitgliedsanträge
Mitgliedsantrag (online ausfüllen)
Mitgliedsantrag (im PDF-Format; zum händischen Ausfüllen)
Mitgliedsantrag für FOS'ler/-innen, die in Kürze mit dem Bachelorstudium beginnen (Online-Antrag)
Mitgliedsantrag für Anwärterinnen und Anwärter (online ausfüllen)
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge und Satzung
Mitgliedsbeiträge für Tarifbeschäftigte
Besoldungs- und Entgelttabellen
Die zur Zeit gültigen Besoldungs- und Entgelttabellen können hier abgerufen werden:
Besoldungstabellen (www.dbb-nrw.de)
Entgelttabellen (www.dbb-nrw.de)
Die Rechtsschutzkarte der DPolG NRW im Scheckkarten-Format
Hier gelangen Sie zur Rechtsschutzkarte im PDF-Format
Falls Sie die Rechtsschutzkarte in gedruckter Form auf dem Postweg erhalten möchten, köntaktieren Sie uns diesbezüglich gerne per E-Mail, unter: info@dpolg-nrw.de
Informationsbroschüren
Bachelorbroschüre 2024 der DPolG NRW für Kommissaranwärter/-innen
Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlungen bei Elternzeit
Der nachfolgende Musterantrag richtet sich an Beamtinnen und Beamte des Landes NRW, die sich in den Jahren 2023 und 2024 in Elternzeit befunden haben oder noch befinden und infolgedessen bisher keinen Inflationsausgleich erhalten haben.
Bezugnehmend auf ein aktuell noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren, in dem der Anspruch auf Inflationsausgleichzahlungen auch für in Elternzeit befindliche Tarifbeschäftigte abschließend rechtlich festgestellt werden soll, stellen wir unseren Mitgliedern im Folgenden einen Musterantrag zur Verfügung. Der Landesgesetzgeber übernimmt grundsätzlich die Tarifbedingungen der öffentlich Tarifbeschäftigten in Bezug auf Sonderzahlungen, weswegen das noch ausstehende Urteil voraussichtlich auch Auswirkungen auf Beamtinnen und Beamte hat.
Der Antrag ist eigenständig zu stellen. Der dbb tarifunion gewährt diesbezüglich keinen Einzelfallrechtsschutz und übernimmt nicht die Antragstellung oder die Übersendung des Antrags.
Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2024 einzureichen. Hierbei ist maßgeblich der Nachweis des Eingangs beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) – zwingend notwendig ist daher das Übersenden an dieses per Einwurf-Einschreiben, sodass der Eingang des Antrags seitens des Antragstellers nachgewiesen werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass derzeit die zuständigen Behörden die eingereichten Anträge auch ablehnen können. In einem solchen Fall ist dann leider zunächst der Ausgang des obig benannten Gerichtsverfahrens abzuwarten. Solange in der Sache nicht rechtskräftig entschieden wurde, haben etwaige Widersprüche oder Klageverfahren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Hier gelangen Sie zum Musterantrag
Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation
Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW zur Sicherung möglicher über die bisher gewährte Besoldung und Versorgung hinausgehender Ansprüche den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und –empfängern im Land Nordrhein-Westfalen, diese Ansprüche jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr schriftlich geltend zu machen.
Der Antrag muss unbedingt bis spätestens zum 31.12.2024 gestellt werden. Nur so können die Ansprüche gesichert werden. Maßgeblich ist dabei der Zugang bei der entsprechenden Bezügestelle (z.B. LBV).
Der Zugang bei der Bezügestelle muss nachweisbar sein. Die Beweislast liegt hier beim Antragsteller. Zu empfehlen ist daher die Übersendung per Einwurf-Einschreiben.
Adressat des Antrags ist dabei die Bezügestelle. Die Kontaktdaten sind der letzten Bezügemitteilung zu entnehmen.
Der Antrag ist eigenständig zu stellen. Der dbb tarifunion gewährt diesbezüglich - aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamte - weder Beratung- noch Verfahrensschutz.
Hier gelangen Sie zum Musterantrag.
Musterverfahren
Der DBB NRW führt zu folgenden Themen im Rahmen des Rechtsschutzes zurzeit Musterverfahren durch. Die Aufstellung dient als Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Verfahrensstand verschiedener Musterverfahren
Gewinnspiel