Über uns

Die DPolG hat ihre historische Wurzel in den Polizeivereinen, die nach der Reichsgründung 1871 entstanden. Unter großen Widerständen konstituierte sich 1917 die Vorgängerorganisation der DPolG als Reichsverband Deutscher Polizeibeamter, dessen vereinzelte Gliederungen sich im Jahre 1928 zu der Reichsarbeitsgemeinschaft Deutscher Polizeibeamten im Deutschen Beamtenbund zusammenschlossen. Die hieraus 1931 hervorgegangene Reichsgewerkschaft Deutscher Polizeibeamter wurde 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst. Erst im Jahre 1951 gelang die Neugründung als Bund Deutscher Polizeibeamten; 1966 wurde der Name Polizeigewerkschaft wieder aufgenommen.

In Anlehnung an die Vorläufer gaben die Mitglieder ihrer Berufsorganisation 1987 den Namen Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG).

Die DPolG vertritt als starke Berufsorganisation und Gewerkschaft die Interessen von derzeit zirka 85.000 Polizeibeschäftigten in Deutschland. In der DPolG sind Polizeibeamte ebenso organisiert wie Angestellte und Arbeiter. Die DPolG ist bundesweit in 16 Landesverbänden untergliedert, die von einer Fachgruppe am Bundeskriminalamt (BKA) und einer Fachgruppe Bundespolizei ergänzt werden. Auf örtlicher Ebene arbeiten über 850 Kreis- und Ortsverbände.

Die DPolG setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Belange ihrer Mitglieder ein. Ihre Ansprechpartner sind die Regierungen, Parlamente und Parteien im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß bei der Innenministerkonferenz, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und bei den Innenministerien. Hierbei kämpft die DPolG für strukturelle und finanzielle Verbesserungen für die Polizeibeschäftigten insbesondere durch sachliche, aber harte Verhandlungen.

Die DPolG ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst und hat Sitz und Stimme in der Tarifkommission.

Höchstes Organ der DPolG NRW ist der Landeskongress, der alle fünf Jahre zusammentritt. Er entsendet 9 Kolleginnen und Kollegen in den geschäftsführenden Landesvorstand, der aus dem Landesvorsitzenden(in), dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren sieben Stellvertretern(innen) besteht. Oberstes Gremium zwischen den Landeskongressen ist der Landesausschuss, dem neben dem Vorstand, Vertreter aus den fünf Regierungsbezirken, der Landesjugendleiter sowie die Ehrenmitglieder und -vorsitzenden angehören. Zum Landesvorstand gehören neben dem geschäftsführenden Vorstand, der Landesjugendleiter und 13 weitere Beisitzer.

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