Arbeitszeitverordnung Polizei
Die DPolG NRW erläutert in der Stellungnahme an das Ministerium für Inneres und Kommunales im Rahmen der Verbändeanhörung die aus unserer Sicht notwendigen Änderungen. Unter anderem fordert die DPolG NRW, dass aufgrund der starken Belastung im Wach- und Wechseldienst, die wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Stunden begrenzt sein muss.
Auch die Regelungen zur Dienstbefreiung bei Schichtdienst müssen noch geändert / angepasst werden. Nach dem vorliegenden Entwurf würden die Kolleginnen und Kollegen der Einsatztrupps und der K-Wache deutlich schlechter gestellt und einen freien (8a)-Tag verlieren.
Die komplette Stellungnahme kann hier abgerufen werden.