01. November 2021

Klare Forderung der DPolG

Ausstattung aller Polizeibehörden mit dem DEIG erforderlich

Bei der Eigensicherung darf es keine zweite Klasse geben!

Fünf große Kreispolizeibehörden werden mit dem DEIG ausgestattet – Landratsbehörden und kleinere Polizeipräsidien klar benachteiligt!

Wir begrüßen die Einführung des DEIG in fünf weiteren Kreispolizeibehörden und werten dies als nächsten Schritt in einem insgesamt zu lange andauernden Prozess!

Als DPolG fordern wir bereits seit 2010 die flächendeckende Ausstattung mit diesem Einsatzmittel.

Leider werden viele Polizeibehörden vergessen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in den Landratsbehörden, die bei der Einsatzbewältigung große Distanzen zurücklegen, weite Anfahrtswege haben und oft auch in brenzligen Situationen lange auf Unterstützungskräfte warten müssen, werden durch die Politik im Stich gelassen.

Dort und in den kleineren Polizeipräsidien fühlt man sich nun als Polizei zweiter Klasse. Es ist unverständlich, warum nur eine Landratsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) und das PP Gelsenkirchen das Pilotprojekt fortführen dürfen. Wir vermissen eine klare Aussage, wann die übrigen Polizeibehörden mit dem DEIG ausgestattet werden!

Sind bei der Auswahl der Behörden erste Anzeichen für eine mögliche Neuorganisation der Polizei in Nordrhein-Westfalen erkennbar?

Wir als DPolG fordern:

Bei der Eigensicherung darf es keine zweite Klasse geben!!!

Alle Polizeibehörden müssen schnellstmöglich mit dem DEIG ausgestattet werden.

 

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