12. Mai 2020

Empörung und Wut über Vorschlag für „Bürgerversicherung“

Mit großer Empörung haben die Vorsitzenden der 16 Landesverbände der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft die Vorschläge des DGB zur Einführung einer „Bürgerversicherung“ registriert.

In einer Videokonferenz gemeinsam mit dem DPolG-Bundesvorstand waren sich die Landesvorsitzenden einig, dass es wenig zielführend ist eine ideologische Neiddebatte anzuzetteln.

Die Länderchefs zeigten sich wütend über den Vorschlag, die Beamtinnen und Beamten in die Renten- und Krankenversicherung einzubeziehen. Die Polizei leiste in diesen Zeiten einen herausragenden Einsatz, sie ist neben der Wahrnehmung ihrer klassischen Aufgaben, Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung, zusätzlich in die Bekämpfung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus stark eingebunden. Eine öffentliche Debatte über ihre Alterssicherung und die Beihilfe im Krankheitsfall sei schäbig und verantwortungslos.

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt kündigte heftigen Widerstand gegen die Pläne an. Immer wieder wird die Arbeitnehmerschaft gegen Beamte aufgehetzt und der Eindruck erweckt, diese würden keinen Beitrag für ihre Altersversorgung leisten. Die Altersversorgung der Beamtenschaft ist im Berufsbeamtentum selbst begründet und folgt einer völlig eigenen Systematik. Würde diese aufgegeben, stünde das ganze Berufsbeamtentum und damit eine Säule unserer gesellschaftlichen Stabilität auf dem Spiel!

Dass auch die konkurrierende Polizeigewerkschaft GdP als Mitgliedsgewerkschaft im DGB sich zur „Bürgerversicherung“ bekennt und behauptet, dass die Einkommen der Beamtinnen und Beamten um die Sozialversicherungsbeiträge aufgestockt würden und keine Einkommensverluste entstünden, hält die DPolG für einen üblen Taschenspielertrick. Sowohl in den aktuellen Bezügen als auch in der Altersversorgung gäbe es für alle Beamtinnen und Beamte drastische Einschnitte. Die Polizei braucht Stabilität und Verlässlichkeit, sowohl bei der Beihilfe im Krankheitsfall als auch in der Altersversorgung. Der Polizeiberuf ist ein Lebensberuf, die Aufgabe des Beamtenprinzips würde hier zu fatalen Folgen führen, denn dann wären ausgerechnet hier Arbeitskämpfe zu erwarten, die niemand haben will.

Düsseldorf, 12.05.2020

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