15. März 2022

Die Leitung des Referates Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten des IM NRW besucht die DPolG NRW

  • DPolG Verkehr und Fernandez Mendez
    Foto: DPolG NRW. Von links nach rechts: LPD'in Maria del Carmen Fernandez Mendez (Leiterin Referat Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten IM NRW), ihre Vertreterin PD'in Friederike Evers, LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher und PD Bernd Heller (DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr) sowie der DPolG NRW-Landesvorsitzende Erich Rettinghaus.

Leitung des Referates Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten des IM NRW besucht DPolG NRW

Am 1. März 2022 fand in den Räumlichkeiten der DPolG NRW-Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf ein weiteres Fachgespräch zwischen Frau LPDin Maria del Carmen Fernandez Mendez, Leiterin des Referates Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie dem DPolG NRW-Landesvorsitzenden Erich Rettinghaus und zwei Mitgliedern der DPolG NRW Expertengruppe Verkehr, PD Bernd Heller und LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher, statt. An diesem Gespräch nahm erstmalig auch Frau PDin Friederike Evers, Vertreterin von Frau LPDin Fernandez Mendez, teil. Dabei ging es u. a. um die Themen Verkehrsunfallaufnahmeteams, Lkw-Kontrollen zur Nachtzeit, Verkehrssicherheitsscreening und Brückeninfrastruktur.

Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachgesprächs. Einig war man sich darin, dass erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit ständige Innovationen erforderlich macht.

So wurde als erstes Thema die zukunftsweisende „Einführung von Verkehrsunfallaufnahmeteams in der Polizei NRW“ aufgerufen. Danach wird, unter Einbeziehung der bisherigen Abläufe der klassischen Verkehrsunfallaufnahme, der Notwendigkeiten zur Sicherung digitaler Spuren sowie weiterer Optimierungsüberlegungen, schrittweise eine flächendeckende Einrichtung von 17 VU-Teams in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Basis der Überlegungen ist u. a. die Auswertung der bisherigen Verkehrsunfallentwicklung, das Straßennetz im Hinblick auf Fahrzeiten und die Standorte bereits vorhandener Teams. Begonnen hat man am 1. September 2021 mit sechs VU-Teams (darunter die § 4-KHSt-VO-Behörden Bielefeld, Dortmund und Münster, die bis zu diesem Zeitpunkt als Behörden dieser Kategorie keine VU-Teams hatten). Alle VU-Teams werden mit moderner Technik (u. a. VU-Aufnahmefahrzeugen, 3D-Scannern, Drohnen, Digitaldatenauslesetechnik) ausgestattet. Das Einsatzspektrum der VU-Teams soll sich, sobald alle VU-Teams eingerichtet sind, wie folgt darstellen: Verkehrsunfälle mit Getöteten, Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten, bei denen Lebensgefahr besteht, Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB und Verkehrsunfallfluchten mit Personenschaden, soweit die Spurenlage den Einsatz spezieller VU-Aufnahmetechnik erfordert. Seitens der Vertreterinnen des Referates Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten wurde berichtet, dass sich die Anlaufphase der Einrichtung der VU-Teams wie gewünscht darstellt - schon jetzt sei ein deutlicher Qualitätsschritt in Richtung einer noch professionelleren Aufnahme von Verkehrsunfällen zu beobachten.

Unter Bezugnahme auf eine Ende 2020 eingebrachten DPolG NRW-Anregung „Lkw-Kontrollen auf Autobahnen zur Nachtzeit“ wurde das Gespräch fortgesetzt. Bayerische Erkenntnisse ließen seinerzeit vermuten, dass Lkw-Kontrollen zur Nachtzeit Verstöße wie beispielsweise Fahren ohne bzw. mit fremder Fahrerkarte offenkundig lassen würden. Zudem seien technische Manipulationen am EG-Kontrollgerät, Urkundenfälschungen, Trunkenheitsfahrten sowie ausländerrechtliche Verstöße zu vermuten. Die Anregung wurde vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Frau Fernandez Mendez führte dazu aus, dass alle nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden mit Autobahnpolizeien per Erlass aufgerufen sind, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mindestens einmal pro Quartal eine derartige Lkw-Kontrolle zur Nachtzeit durchzuführen. Die das Ministerium erreichenden Rückmeldungen machen deutlich, dass sich diese spezielle Kontrollart bewährt hat.

Anlässlich des im vergangenen Jahr durchgeführten Fachgesprächs hatte die DPolG NRW zudem angeregt, in Nordrhein-Westfalen vorhandene verkehrsbezogene Verkehrsdaten zusammenzuführen und in ein „Verkehrssicherheitsscreening Nordrhein-Westfalen“ zu integrieren. Ein derartiges System existiert bereits in Baden-Württemberg, dort enthält es beispielsweise Angaben aus der Straßendatenbank, Straßenzustandswerte, Verkehrsstärken, Geschwindigkeitsauswertungen und die Daten der von der Polizei aufgenommenen Unfälle. Ein derartiges Verkehrssicherheitsscreening kann ein effektives Mittel sein, mit dem aussagekräftige Verkehrssicherheitsanalysen, wirkungsvolle Verkehrsunfallbekämpfung und zielgenaue Verkehrsüberwachung ermöglicht wird. Frau Fernandez Mendez führte dazu aus, dass man eine akribische Prüfung hinsichtlich der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit des Verkehrssicherheitsscreenings in Nordrhein-Westfalen angestoßen habe, in die neben dem Innen- auch das Verkehrsressort eingebunden war. Der Umstand jedoch, dass auf europäischer Ebene eine Regelung greift, die dieses Themenfeld europaeinheitlich regelt, lässt es angeraten erscheinen, den Gedanken „Einführung eines Verkehrssicherheitsscreenings in Nordrhein-Westfalen“ nicht als Insellösung weiterzuverfolgen und somit von einem vorgezogenen konkreten Ressourceneinsatz abzusehen.

Hinsichtlich des Themenfeldes „Brückeninfrastruktur“ war man sich einig, dass Strategien zu entwickeln sind, die die Brückenbauwerke so schützen, dass sie noch möglichst lange bestimmungsgemäß genutzt werden können. Ausgehend von der Erkenntnis, dass ein großer Teil der Schäden an den Straßen – und damit auch an den Brücken – durch den Gewerblicher Güterverkehr hervorgerufen wird und Pkw nur zu einem geringen Teil zu dem Problem beitragen, gilt es, Lkw-bezogene Verkehrsbeschränkungen wie Überholverbote, Höchstgeschwindigkeitsvorgaben, einzuhaltende Abstände sowie insbesondere Gewichtslimits vorzusehen. Diese Vorgaben sind zu überwachen, da deren Nichtbeachtung zu einem zusätzlichen Verschleiß der Brückensubstanz führt. Das begründet aber auch die dringende Notwendigkeit, technische Lösungen zu entwickeln, die nach einem gewichtsbezogenen Detektieren ein sicheres Ausleiten von zu schweren bzw. überladenen Fahrzeugen vor gefährdeten Brücken ermöglichen. Ergänzend wären Kommunen und Polizei aufgerufen, „bei Gelegenheit“ verkehrsüberwachend tätig zu werden. Frau Fernandez Mendez stellte dazu fest, dass die diesbezüglichen, personalintensiven polizeilichen Aktivitäten jedoch zu keiner Zeit prioritäre Kernaufgabe werden könnten – es gilt vielmehr, technische Lösungen zu finden und einzusetzen.

Sodann sprach Frau Evers die Aktivitäten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Feld der sogenannten „Kfz-Rennen“ an. Hier sei unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen eine bundesweit besetzte Projektgruppe derzeit damit befasst, ein aussagekräftiges Bundeslagebild des Phänomens entstehen zu lassen, um dann auf dieser Basis geeignete Gegenmaßnahmen zu beschreiben. Darüber hinaus wurden weitere Themen, wie „Abschnittskontrolle in Nordrhein-Westfalen“ sowie „Verkehrsüberwachungskompetenz sog. Mittlerer Stäte gemäß § 48 OBG NRW/§ 4 GO NRW“ diskutiert.

Sowohl Frau Fernandez Mendez als auch Herr Rettinghaus bekräftigten abschließend, diese Art des Fachgesprächs – auch unterjährig – fortsetzen zu wollen.

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