13. Januar 2021

DPolG informiert

Kinderbetreuung in Pandemiezeiten

Ankündigung der Bundesregierung, bis zu 40 freie Tage für die Kinderbetreuung zu ermöglichen

Kinderbetreuung in der Pandemie muss auch bei der Polizei möglich sein!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Beschäftigten bis zu 40 freie Tage für die Kinderbetreuung zu Hause zu ermöglichen, wenn der Nachwuchs unter 12 Jahre alt ist.

Den Kolleginnen und Kollegen in NRW stehen für solche Fälle nach der FrUrlV bisher lediglich 3 Tage Sonderurlaub zur Verfügung.  

Den Beschäftigten bei der Polizei NRW darf kein Nachteil entstehen!

Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich an der Bundesregel zu orientieren und sofort gesetzliche Regelungen für Regierungsbeschäftigte und Polizeibeamte bei der Polizei NRW zu schaffen.

Die Betreuungsprobleme finden jetzt statt. Deswegen muss auch jetzt gehandelt werden!

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