27. Januar 2021

Landesbeamte erhalten in der Corona-Pandemie für 2021 mehr Sonderurlaub zur Kinderbetreuung!

In NRW wird der Anspruch auf Kinderkrankentage nun auch für Beamtinnen und Beamte umgesetzt! Das hat das Kabinett in der heutigen Sitzung beschlossen!

Landesbeamte erhalten in der Corona Pandemie für 2021 mehr Sonderurlaub zur Kinderbetreuung!

In NRW wird der Anspruch auf Kinderkrankentage nun auch für Beamtinnen und Beamte umgesetzt! Das hat das Kabinett in der heutigen Sitzung beschlossen!

Hinzu kommt ein eigenes Landesprogramm auch für Eltern, die einer Erwerbstätigkeit als Selbstständige oder Freiberufler nachgehen.

Landesbeamte können nun pro Kind bis zu 20 und insgesamt bis zu 45 Tage Sonderurlaub geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Tage pro Kind und maximal bis zu 90 Urlaubstagen im Jahr!

Das gilt auch für den Beamtenbereich, wenn bereits die Möglichkeit mobiler Arbeit besteht. Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung wird dazu geändert und tritt rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft!

Die Landesregierung setzt somit weiter DPolG Forderungen um und macht deutlich, dass sie hinter den Kolleginnen und Kollegen steht!

 

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