DPolG informiert
Ministerium regelt Mehrarbeit neu im Sensibilisierungserlass
Der aktuelle Erlass regelt die Voraussetzungen für Mehrarbeit orientierend am geltenden Recht
- Grundsätzlich ist geleistete Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen
- Die Auszahlung von Mehrdienst ist nur bis zu max. 480 Stunden möglich,
vorausgesetzt wegen zwingender dienstlicher Belange war kein Freizeitausgleich möglich
Dafür muss Mehrarbeit schriftlich genehmigt oder angeordnet, die gesetzliche Arbeitszeit um mindestens 5 Stunden überschritten (aktuelle Rechtslage: MD unter 5 Stunden verfällt) und ein Ausgleich durch Freizeit anlässlich dringender dienstlicher Gründe binnen eines Jahres nicht möglich gewesen sein.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.