28. April 2023

DPolG informiert

Ministerium regelt Mehrarbeit neu im Sensibilisierungserlass

Der aktuelle Erlass regelt die Voraussetzungen für Mehrarbeit orientierend am geltenden Recht

-         Grundsätzlich ist geleistete Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen

-         Die Auszahlung von Mehrdienst ist nur bis zu max. 480 Stunden möglich,

          vorausgesetzt wegen zwingender dienstlicher Belange war kein Freizeitausgleich möglich

Dafür muss Mehrarbeit schriftlich genehmigt oder angeordnet, die gesetzliche Arbeitszeit um mindestens 5 Stunden überschritten (aktuelle Rechtslage: MD unter 5 Stunden verfällt) und ein Ausgleich durch Freizeit anlässlich dringender dienstlicher Gründe binnen eines Jahres nicht möglich gewesen sein.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument. 

zurück

Unsere Partner

BBBank Logo
Debeka
Dpolg service gmbh
Dpolg markt select
Dpolg einkaufswelt
Dpolg mitgliedervorteile
Dpolg stiftung
Vorteilswelt
Vorsorgewerk
Es jp
Sport duwe
Mcfit
John reed
Enforcer
Chb media